Der europäische Abfallkatalog ist die Liste der Abfallklassifizierungscodes (European Waste Code, CER) gemäß Richtlinie 75/442 / EWG, in der der Begriff "Abfall" folgendermaßen definiert wird: "Jeder Stoff oder Gegenstand, der unter die Kategorien fällt in Anhang I angegeben ist und dessen Inhaber der Abwurf ablegt oder beschlossen hat oder zur Ablagerung verpflichtet ist ". Anhang I wird als Liste der Abfälle bezeichnet und gilt für alle Abfälle, die zur Beseitigung oder Verwertung bestimmt sind. Bei den CER-Codes handelt es sich um numerische Sequenzen, die aus 6 Ziffern bestehen, die paarweise kombiniert sind (z. B. 03 01 01 Borken- und Korkabfälle). Sie dienen dazu, einen Abfall normalerweise anhand des Produktionsprozesses zu identifizieren, aus dem er stammt. Die erste Gruppe...