Die folgende Tabelle ist das Ergebnis einer Untersuchung der Elite Ambiente srl der Ethan Spa-Gruppe. Vor der Veröffentlichung wurde die Studie von Green Tech Italy, dem Anführer des Veneto Green Cluster, validiert.
Sie geben für die verschiedenen CER-Codes die bewährten Verfahren zur Behandlung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung an.Die Forschungsergebnisse werden mit dem Ziel veröffentlicht, zur Entwicklung von immer anspruchsvolleren Behandlungsprozessen beizutragen, die auf das Ende der Qualifizierung von Abfällen ausgerichtet sind ("End Of Waste").
Wenden Sie sich für eine Beurteilung / Überlegung bitte an: Green Tech Italy über Pigafetta 40, 36040 Grisignano di Zocco - VI - ITALIEN - www.greentechitaly.com
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Name | EWL Code | Art des Abfalls | Herkunft der Ablehnung | Verweigerungsspezifikationen | Physischer Zustand | Erholung | Beseitigung | Details zur Wiederherstellungsprozedur | Ende der Ablehnung |
WST_00001 | 010101: Abfälle aus dem Abbau von Metallerzen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | |
WST_00002 | 010102: Abfälle aus der Gewinnung nichtmetallischer Mineralien | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00003 | 010304 *: Sterile Produkte, die durch die Verarbeitung von Schwefelerz Säure erzeugen können | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00004 | 010305 *: Andere Rückstände, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00005 | 010306: Andere als die in den Artikeln 01 03 04 und 01 03 05 genannten, sterilen Produkte | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00006 | 010307 *: Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, die durch chemische und physikalische Behandlung von Metallerzen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00007 | 010308: Pulver und verwandte Rückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00008 | 010309: Roter Schlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 10 fallen | - | - | - | 3: schlammig | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00009 | 010399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00010 | 010407 *: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, die durch chemische und physikalische Behandlung nichtmetallischer Mineralien entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00011 | 010408: Kies- und Schotterreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00012 | 010409: Sand- und Lehmreste | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00013 | 010410: Staub und verwandte Rückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00014 | 010411: Abfälle aus Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00015 | 010412: Sterile und andere Rückstände beim Waschen und Reinigen von Mineralien mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00016 | 010413: Abfälle vom Steinschneiden und Sägen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00017 | 010499: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00018 | 010504: Schlamm und Abfälle aus Bohrlöchern für Süßwasser | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00019 | 010505 *: Bohrschlamm und ölhaltige Abfälle | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00020 | 010506 *: Bohrschlamm und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00021 | 010507: Schlämme und Bohrabfälle, die andere als die Position 01 05 05 und 01 05 06 enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00022 | 010508: Andere chloridhaltige Schlämme und Bohrabfälle als solche der Positionen 01 05 05 und 01 05 06 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00023 | 010599: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00024 | 020101: Schlamm reinigen und reinigen | - | - | - | 3: schlammig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00025 | 020102: Abfälle tierischen Gewebes | Inhalt des Vormagens | Schlachtindustrie | Die Verwendung von Schlachtabfällen ist auf die als "geringes Risiko" begrenzt gemäß Artikel 2 Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. Dezember 1992, 508; | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00026 | 020103: Pflanzengewebeabfälle | Pflanzlische Abfälle von landwirtschaftlichen Kulturen | Anbau und Ernte landwirtschaftlicher Produkte | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00027 | 020104: Kunststoffabfälle (ohne Verpackung) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00028 | 020106: Tierkot, Urin und Mist (einschließlich gebrauchter Einstreu), Abwasser, getrennt gesammelt und außerhalb des Standorts behandelt | Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft allein oder im Gemisch mit Einstreumaterial oder Fraktionen von Mischung, die durch Abtrennprozessen erreicht werden | Tierhaltung und Lebensmittelindustrie | tierische Abfälle, die max 2.500 mg/kg s.s. Zn enthalten; Cu max 1000 mg/kg s.s. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | Rispettivamente: beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00029 | 020107: Forstwirtschaftliche Abfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00030 | 020108 *: Agrochemische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00031 | 020109: Agrochemische Abfälle mit Ausnahme der Position 02 01 08 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00032 | 020110 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00033 | 020199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00034 | 020201: Schlämme aus Wasch- und Reinigungsvorgängen | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00035 | 020202: Abfälle tierischen Gewebes | Knochen, Rückstäande von Reinigung der Knochen, Hörnern und Nägeln, Federn und Daunen, Fleischreste, Fischabfälle, Puppen. | Schlachtung, Gerbereiindustrie, Fischereiindustrie und Seidenraupenzucht. | Tierische Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln nach dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748. Für die Verwertungsanlagen gelten die Bestimmungen des Gesetzesdekrets 508/92 [R3]. | Düngemittel gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748 |
WST_00036 | 020203: Abfälle, die nicht zum Verzehr oder zur Umwandlung geeignet sind | Knochen, Rückstäande von Reinigung der Knochen, Hörnern und Nägeln, Federn und Daunen, Fleischreste, Fischabfälle, Puppen. | Schlachtung, Gerbereiindustrie, Fischereiindustrie und Seidenraupenzucht. | Tierische Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln nach dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748. Für die Verwertungsanlagen gelten die Bestimmungen des Gesetzesdekrets 508/92 [R3]. | Düngemittel gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748 |
WST_00037 | 020204: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | Rispettivamente: beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00038 | 020299: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00039 | 020301: Schlämme, die durch Waschen, Reinigen, Schälen, Zentrifugieren und Trennen von Komponenten anfallen | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00040 | 020302: Abfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von Konservierungsmitteln | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00041 | 020303: Abfall durch Lösungsmittelextraktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00042 | 020304: Für den Verbrauch oder die Verarbeitung unbrauchbarer Abfall | pflanzliche Abfälle aufgrund von Agrarindustrieaktivitäten | Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten | Abfälle müssen aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung von denaturierenden Substanzen | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00043 | 020305: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | Rispettivamente: beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00044 | 020399: Abfälle nicht anders angegeben | Ölkuchen, Prozesswasser der Oliven | Ölindustrie | Reste aus der Ölsaatenverarbeitung, beim Pressen und bei der Verarbeitung von Oliven | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von festen und flüssigen Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748. [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00045 | 020401: Restschmutz von Rübenreinigungs- und Waschvorgängen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00046 | 020402: Kein spezifisches Calciumcarbonat | Defäkationskalk und Kalkaschen | Herstellung von Zucker und Industrie zur Herstellung von Kalk | Bruchstücke und Staub aus kalkhaltigen Materialien, die Siliciumdioxid, Aluminiumoxid, Eisenoxide und organische Substanzen enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00047 | 020403: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 3: schlammig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | Rispettivamente: beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00048 | 020499: Abfälle nicht anders angegeben | Getreideschlempe | Zuckerindustrie, Weinindustrie, und Industrie von Alkohol, Hefe und organische hydroxylierte Säuren. | Reste im festen oder flüssigen Zustand der Destillation von zuckerhaltigen Stoffen | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00049 | 020501: Für den Verbrauch oder die Verarbeitung unbrauchbarer Abfall | pflanzliche Abfälle aufgrund von Agrarindustrieaktivitäten | Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten | Abfälle müssen aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung von denaturierenden Substanzen | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00050 | 020502: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | Rispettivamente: beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00051 | 020599: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00052 | 020601: Für den Verbrauch oder die Verarbeitung unbrauchbarer Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00053 | 020602: Abfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von Konservierungsmitteln | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00054 | 020603: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00055 | 020699: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00056 | 020701: Abfall beim Waschen, Reinigen und Mahlen von Rohstoffen | pflanzliche Abfälle aufgrund von Agrarindustrieaktivitäten | Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten | Abfälle müssen aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung von denaturierenden Substanzen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00057 | 020702: Abfälle aus der Destillation von alkoholischen Getränken. Oliche | Getreideschlempe | Zuckerindustrie, Weinindustrie, und Industrie von Alkohol, Hefe und organische hydroxylierte Säuren. | Reste im festen oder flüssigen Zustand der Destillation von zuckerhaltigen Stoffen | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00058 | 020702: Abfälle aus der Destillation von alkoholischen Getränken. Oliche | pflanzliche Abfälle aufgrund von Agrarindustrieaktivitäten | Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten | Abfälle müssen aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung von denaturierenden Substanzen | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00059 | 020703: Durch chemische Behandlungen erzeugter Abfall | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00060 | 020704: Für den Verbrauch oder die Verarbeitung unbrauchbarer Abfall | pflanzliche Abfälle aufgrund von Agrarindustrieaktivitäten | Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten | Abfälle müssen aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung von denaturierenden Substanzen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00061 | 020705: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00062 | 020799: Abfälle nicht anders angegeben | Getreideschlempe | Zuckerindustrie, Weinindustrie, und Industrie von Alkohol, Hefe und organische hydroxylierte Säuren. | Reste im festen oder flüssigen Zustand der Destillation von zuckerhaltigen Stoffen | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00063 | 030101: Rinden- und Korkreste | Sägemehl, Holzspänen, Holzsplitter, Korksplitter, nicht getränkten Holzabfälle | forstwirtschaftliche Aktivitäten und Verarbeitung von Rohholz, Herstellung von nicht imprägnierten Holzprodukten, Verpackungen; nicht imprägniertes Holz (Kisten, Paletten) | Abfälle müssen aus normalen Forstverfahren, aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen ohne Verwendung chemischer Behandlungen stammen. | 1: Festes Polvirulent | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00064 | 030104 *: Sägemehl, Splitt Öle, Schnittrückstände, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00065 | 030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen | Sägemehl, Holzspänen, Holzsplitter, Korksplitter | forstwirtschaftliche Aktivitäten und Rohholzverarbeitung | Abfälle müssen aus gewöhnlichen forstwirtschaftlichen Verfahren stammen, aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen. | 1: Festes Polvirulent | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00066 | 030199: Abfälle nicht anders angegeben | nicht getränkten Holzabfälle | Der Abfall darf nicht aus der Verarbeitung stammen, die chemische Behandlungen erfordert | Der Abfall darf nicht aus der Verarbeitung stammen, die chemische Behandlungen erfordert | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00067 | 030201 *: Produkte zur Behandlung von Holzschutzmitteln, die nicht halogenierte organische Verbindungen enthalten | nicht getränkten Holzabfälle | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00068 | 030202 *: Produkte zur Behandlung von Holzschutzmitteln, die chlorierte organische Verbindungen enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00069 | 030203 *: Produkte zur Behandlung von Holzschutzmitteln, die metallorganische Verbindungen enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00070 | 030204 *: Produkte zur Behandlung von Holzschutzmitteln, die anorganische Verbindungen enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00071 | 030205 *: Andere Erzeugnisse zur konservierenden Behandlung von Holz, das gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00072 | 030299: Produkte zur Holzschutzbehandlung, soweit nicht anders angegeben | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00073 | 030301: Rinden- und Holzreste | Sägemehl, Holzspänen, Holzsplitter, Korksplitter | forstwirtschaftliche Aktivitäten und Rohholzverarbeitung | Abfälle müssen aus gewöhnlichen forstwirtschaftlichen Verfahren stammen, aus der Verarbeitung mit physikalischen oder thermischen Behandlungen. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00074 | 030302: Rückgewinnungsschlamm aus den Mazerationsbädern (Grünlauge) | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00075 | 030305: Schlamm, der durch Entfärbungsprozesse im Papierrecycling erzeugt wird | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00076 | 030307: Bruchstücke der mechanischen Trennung bei der Zellstoffherstellung aus Papier- und Kartonabfällen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00077 | 030308: Abfälle aus der Auswahl von Papier und Pappe, die zur Wiederverwertung bestimmt sind | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00078 | 030309: Calciumcarbonat enthaltender Abfallschlamm | Papierfaser und Papierschlämme | Faser- und Papierschlamm | Der Abfall darf nicht aus Papier und Karton zu besonderen Zwecken bestehen, behandelt oder mit chemischen Produkten beschichtet, andere als den normalerweise in der Papiermischung verwendeten (Durchschreibepapier, Thermokopier, gekoppelt, multigekopplet, Teerpapiere, etc.) | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00079 | 030310: Faser- und Schlammabfälle, die durch mechanische Trennverfahren erzeugte Fasern, Füllstoffe und Beschichtungsprodukte enthalten | Papierfaser und Papierschlämme | Faser- und Papierschlamm | Der Abfall darf nicht aus Papier und Karton zu besonderen Zwecken bestehen, behandelt oder mit chemischen Produkten beschichtet, andere als den normalerweise in der Papiermischung verwendeten (Durchschreibepapier, Thermokopier, gekoppelt, multigekopplet, Teerpapiere, etc.) | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00080 | 030311: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen | Papierfaser und Papierschlämme | Faser- und Papierschlamm | Der Abfall darf nicht aus Papier und Karton zu besonderen Zwecken bestehen, behandelt oder mit chemischen Produkten beschichtet, andere als den normalerweise in der Papiermischung verwendeten (Durchschreibepapier, Thermokopier, gekoppelt, multigekopplet, Teerpapiere, etc.) | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00081 | 030399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00082 | 040101: Carniccio und Kalkfragmente | Abfälle, Daunen und Wollfusseln und andere Fasern tierischen Ursprungs, Nachschneiden und Haarabfälle, Abfälle von Gerbereiindustrie | Verarbeitung von Wolle und ihrer Artefakte, Zutaten und Abfälle aus der Gerbereiindustrie. | tierische Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, feste Abfälle, die durch mechanische Vorgänge beim Entflechten, Besäumen, Spalten und Polieren der Haut entstehen. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00083 | 040102: Kalzinierungsabfälle | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - | |
WST_00084 | 040103 *: Erschöpfte Entfettungsbäder, die Lösungsmittel ohne flüssige Phase enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00085 | 040104: Bräunungsflüssigkeit, die Chrom enthält | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00086 | 040105: Bräunungsflüssigkeit, die kein Chrom enthält | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00087 | 040106: Schlämme, die insbesondere aus der Behandlung von Abwässern vor Ort stammen und Chrom enthalten | - | - | - | 3: schlammig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00088 | 040107: Schlämme, die insbesondere aus der Behandlung von Abwässern vor Ort stammen und kein Chrom enthalten | Klärschlamm, Klärschlamm der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 3: schlammig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00089 | 040108: Gegerbtes Leder (Abfälle, Abfälle, Abfälle, Polierpulver) mit Chrom | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00090 | 040109: Verpackungs- und Veredelungsabfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00091 | 040199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00092 | 040209: Abfälle aus Verbundwerkstoffen (imprägnierte Fasern, Elastomere, Plastomere) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00093 | 040210: Organisches Material aus Naturprodukten (zB Fett, Wachs) | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00094 | 040214 *: Abfälle aus der Endbehandlung, die organische Lösungsmittel enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00095 | 040215: Abfälle aus anderen Endbearbeitungsbetrieben als den unter 04 02 14 genannten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00096 | 040216 *: Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00097 | 040217: Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00098 | 040219 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00099 | 040220: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00100 | 040221: Abfälle aus rohen Textilfasern | Textilabfälle tierischen Ursprungs (Abfälle, Daunen und Wollfusseln und andere Fasern tierischen Ursprungs, Abfallmaterialen von Seide, Nachschneiden und Haarabfälle) und pflanzlichen Ursprungs (Abfallmaterialen von Baumwolle, Abfallmaterialen von Leinen, Abfallmaterialen von Jute, Abfallmaterialen von Hanfstoff) | Vorbereiten, Spinnen, Weben von pflanzlichen und tierischen Spinnfasern: Verarbeitung von Wolle und deren Erzeugnissen, Bestandteile der Gerbereiindustrie vor der Gerbung. | tierische und pflanzliche Abfälle, die nicht mit Farbstoffen oder auf jeden Fall mit toxischen Substanzen behandelt wurden und daher keine gefährlichen Substanzen enthalten. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00101 | 040222: Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern | Abfälle, Daunen und Wollfusseln und andere Fasern tierischen Ursprungs, Nachschneiden und Haarabfälle | Verarbeitung von Wolle und Wollprodukten, Reste der Gerbereiindustrie vor der Gerbung. | tierische Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00102 | 040299: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00103 | 050102 *: Schlamm aus Entsalzungsprozessen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00104 | 050103 *: Morchie lagert sich am Boden der Tanks ab | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00105 | 050104 *: Schlämme von Alkylsäuren | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00106 | 050105 *: Öl tritt aus | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00107 | 050106 *: Ölschlamm aus der Instandhaltung von Anlagen und Ausrüstungen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00108 | 050107 *: Säureteer | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00109 | 050108 *: Anderer Teer | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00110 | 050109 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00111 | 050110: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00112 | 050111 *: Abfälle, die bei der Reinigung von Kraftstoffen durch Basen anfallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00113 | 050112 *: Säuren, die Öle enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00114 | 050113: Restwasserschlamm aus den Kesseln | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00115 | 050114: Von Kühltürmen erzeugter Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00116 | 050115 *: Erschöpfte Tonfilter | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00117 | 050116: Schwefelhaltige Abfälle, die durch Entschwefelung von Erdöl erzeugt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00118 | 050117: Bitumen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00119 | 050199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00120 | 050601 *: Säuretörtchen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00121 | 050603 *: Anderer Teer | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00122 | 050604: Von Kühltürmen erzeugter Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00123 | 050699: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00124 | 050701 *: Quecksilberhaltige Abfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00125 | 050702: Schwefelhaltiger Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00126 | 050799: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00127 | 060101 *: Schwefelsäure und Schwefelsäure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00128 | 060102 *: Salzsäure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00129 | 060103 *: Fluorwasserstoffsäure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00130 | 060104 *: Phosphorsäure und Phosphorsäure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00131 | 060105 *: Salpetersäure und salpetrige Säure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00132 | 060106 *: Andere Säuren | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00133 | 060199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00134 | 060201 *: Calciumhydroxid | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00135 | 060203 *: Ammoniumhydroxid | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00136 | 060204 *: Natrium- und Kaliumhydroxid | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00137 | 060205 *: Andere Basen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00138 | 060299: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00139 | 060311 *: Salze und ihre Lösungen, die Cyanide enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00140 | 060313 *: Salze und ihre Lösungen, die Schwermetalle enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00141 | 060314: Salze und ihre Lösungen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen | gestürzte Kalziumsulfat, Eisensulfat, gestürzte Sulfat | Reste aus der industriellen Fertigung, z. B. Herstellung von Phosphorsäure, Entmineralisierungsprozess entfetteter Knochen | Reste von Calciumsulfat oder Eisensulfat (Pb | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz 19 Oktober 1984, n. 748 [R3] | Düngemitteln gemäß dem Gesetz 9 Oktober 1984, n. 748 |
WST_00142 | 060315 *: Schwermetalle enthaltende Metalloxide | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00143 | 060316: Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00144 | 060399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00145 | 060403 *: Arsenhaltige Abfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00146 | 060404 *: Quecksilberhaltige Abfälle | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00147 | 060405 *: Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00148 | 060499: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00149 | 060502 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00150 | 060503: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00151 | 060602 *: Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00152 | 060603: Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00153 | 060699: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00154 | 060701 *: Verschwendung von Elektrolyse | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
'-' | D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00155 | 060702 *: Durch die Chlorproduktion aktivierte Holzkohle | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00156 | 060703 *: Quecksilberhaltige Schlämme von Bariumsulfaten | - | - | - | 3: schlammig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00157 | 060704 *: Lösungen und Säuren, z. Kontakt Säure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00158 | 060799: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00159 | 060802 *: Chlorsilanhaltige Abfälle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00160 | 060899: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00161 | 060902: Phosphorschlacke | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00162 | 060903 *: Abfälle aus Kalziumreaktionen, die gefährliche Stoffe enthalten oder damit verunreinigt sind | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00163 | 060904: Abfälle, die durch Kalziumreaktionen entstehen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00164 | 060999: Ansonsten keine Abfälle angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00165 | 061002 *: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00166 | 061099: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00167 | 061101: Abfälle, die bei der Herstellung von Titandioxid durch Calciumreaktionen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00168 | 061199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00169 | 061301 *: Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere anorganische Biozide | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00170 | 061302 *: Aktivkohle (außer 06 07 02) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00171 | 061303: Ruß | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00172 | 061304 *: Abfälle aus der Asbestverarbeitung | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
'-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00173 | 061305 *: Ruß | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00174 | 061399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00175 | 070101 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00176 | 070103 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00177 | 070104 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00178 | 070107 *: Halogenierte Reaktionsböden und Rückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00179 | 070108 *: Sonstige Mittel und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00180 | 070109 *: Filtrationsrückstände und abgereicherte halogenierte Absorbentien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00181 | 070110 *: Andere abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00182 | 070111 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00183 | 070112: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00184 | 070199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00185 | 070201 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00186 | 070203 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00187 | 070204 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00188 | 070207 *: Fonds und Reaktionsrückstände, halogeniert | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00189 | 070208 *: Andere Sumpf- und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00190 | 070209 *: Filtrationsrückstände und abgereicherte halogenierte Absorbentien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00191 | 070210 *: Andere abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00192 | 070211 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00193 | 070212: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00194 | 070213: Kunststoffabfälle | feste, nicht gefährliche Siedlungsabfälle und Sonderabfälle, außer der Fraktionen aus getrennten Sammlung | Sammlung von feste Siedlungsabfälle, endgültige Sammlung von Sondermüll und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle und ähnliches nach Trennung der Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | CDR gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00195 | 070214 *: Abfälle aus Zusätzen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00196 | 070215: Abfälle aus anderen als den unter 07 02 14 genannten Zusatzstoffen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00197 | 070216 *: Abfälle, die gefährliches Silikon enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00198 | 070217: Siliciumhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 16 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00199 | 070299: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00200 | 070301 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00201 | 070303 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00202 | 070304 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00203 | 070307 *: Halogenierte Reaktionsböden und Rückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00204 | 070308 *: Andere Sumpf- und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00205 | 070309 *: Halogenierte abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00206 | 070310 *: Andere abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00207 | 070311 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00208 | 070312: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00209 | 070399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00210 | 070401 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00211 | 070403 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00212 | 070404 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00213 | 070407 *: Halogenierte Reaktionsböden und Rückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00214 | 070408 *: Andere Sumpf- und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00215 | 070409 *: Halogenierte abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00216 | 070410 *: Andere verbrauchte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00217 | 070411 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00218 | 070412: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00219 | 070413 *: Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00220 | 070499: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00221 | 070501 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00222 | 070503 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00223 | 070504 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00224 | 070507 *: Halogenierte Reaktionsböden und Rückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00225 | 070508 *: Andere Sumpf- und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00226 | 070509 *: Filtrationsrückstände und abgereicherte halogenierte Absorbentien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00227 | 070510 *: Andere abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00228 | 070511 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00229 | 070512: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00230 | 070513 *: Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00231 | 070514: Feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00232 | 070599: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00233 | 070601 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00234 | 070603 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00235 | 070604 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00236 | 070607 *: Boden und Rückstände von Weizen und halogenierten Reaktionen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00237 | 070608 *: Andere Sumpf- und Reaktionsrückstände | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00238 | 070609 *: Filtrationsrückstände und abgereicherte halogenierte Absorbentien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00239 | 070610 *: Andere verbrauchte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00240 | 070611 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00241 | 070612: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00242 | 070699: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00243 | 070701 *: Wässrige Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00244 | 070703 *: Halogenierte organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00245 | 070704 *: Andere organische Lösungsmittel, Waschlösungen und Mutterlaugen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00246 | 070707 *: Halogenierte Destillationsrückstände und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00247 | 070708 *: Sonstige Destillationsrückstände und Reaktionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00248 | 070709 *: Filtrationsrückstände und abgereicherte halogenierte Absorbentien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00249 | 070710 *: Andere abgereicherte Filtrations- und Absorptionsrückstände | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00250 | 070711 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00251 | 070712: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00252 | 070799: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00253 | 080111 *: Abfälle von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00254 | 080112: Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00255 | 080113 *: Schlamm aus Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00256 | 080114: Schlämme aus Farben und Lacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00257 | 080115 *: Wässrige Schlämme, die Farben und Lacke enthalten, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00258 | 080116: Wässrige Schlämme, die Farben und Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00259 | 080117 *: Schlamm, der durch das Entfernen von Farben und Lacken entsteht, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00260 | 080118: Schlämme aus der Entfernung von Farben und Lacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00261 | 080119 *: Wässrige Suspensionen, die Farben und Lacke enthalten, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00262 | 080120: Wässrige Suspensionen, enthaltend Farben und Lacke, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00263 | 080121 *: Lack- oder Lackreste | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00264 | 080199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00265 | 080201: Beschichtungsabfallpulver | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00266 | 080202: Wässrige Schlämme, die keramische Materialien enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00267 | 080203: Wässrige Suspensionen, die keramische Materialien enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00268 | 080299: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00269 | 080307: Wässrige Schlämme, die Tinte enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00270 | 080308: Wässrige flüssige Abfälle, die Tinte enthalten | - | - | - | 4: flüssig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00271 | 080312 *: Farbabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00272 | 080313: Tintenreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00273 | 080314 *: Tintenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00274 | 080315: Andere als in 08 03 14 genannte Farbschlämme | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00275 | 080316 *: Rückstände chemischer Lösungen zum Gravieren | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00276 | 080317 *: Verwendeter Druckertoner mit gefährlichen Substanzen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00277 | 080318: Toner zum Ausdrucken mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00278 | 080319 *: Dispersionsöle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00279 | 080399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00280 | 080409 *: Klebstoffe und Dichtstoffe, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00281 | 080410: Klebstoffe und Dichtungsmittelreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00282 | 080411 *: Schlämme aus Klebstoffen und Dichtungsmassen, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00283 | 080412: Schlämme aus Klebstoffen und Dichtstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00284 | 080413 *: Wässrige Schlämme, die Klebstoffe und Dichtstoffe enthalten, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00285 | 080414: Wässrige Schlämme, die andere als die unter 08 04 13 genannten Klebstoffe und Dichtungsmassen enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00286 | 080415 *: Wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe und Dichtstoffe enthalten, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00287 | 080416: Wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe und Dichtungsmittel enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00288 | 080417 *: Harzöl | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00289 | 080499: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00290 | 080501 *: Abfall-Isocyanate | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00291 | 090101*: Water based development and activating solutions *: Lösungen für die Entwicklung und Aktivierung auf Wasserbasis | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00292 | 090102*: Development solutions for water-based offset plates *: Entwicklungslösungen für Offsetplatten auf Wasserbasis | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00293 | 090103*: Solvent-based development solutions *: Lösemittelbasierte Entwicklungslösungen | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00294 | 090104*: Fixing solutions *: Befestigungslösungen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00295 | 090105*: Fixing washing and washing solutions *: Fixieren von Wasch- und Waschlösungen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00296 | 090106*: Waste containing silver produced by on-site treatment of photographic waste *: Silberhaltige Abfälle, die durch Behandlung der fotografischen Abfälle vor Ort entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00297 | 090107 : Paper and film for photography, containing silver or silver compounds: Papier und Filme für die Fotografie mit Silber oder Silberverbindungen | Abfälle, die aus Filmen und fotografischen Papieren, die Silber oder Silberverbindungen enthalten, bestehen | kinephotorographische Aktivitäten | Papiere, Filme und Filme aus Polyester und/oder Triacetat mit Ag > o = 5 (X 1000) | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrobehandlung, Ascheschmelzung, elektrolytische oder hydrometallurgische Raffination; alternativ oder teilweise ersetzt, Trennung von Silbersalzen durch chemische Auflösung, Papierwäsche und Kunststoff [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] durch Mahlen, Waschen, Trocknen und Pelletieren, um sie der Verwertung in der kunststoffverarbeitenden Industrie zu unterziehen [R3] | a) Silber in Barren oder Splitt in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Cellulose- und/oder Polyestertriacetatfilm in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00298 | 090108 : Paper and film for photography, not containing silver or silver compounds: Papier und Filme für die Fotografie, die weder Silber noch Silberverbindungen enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00299 | 090110 : Single use cameras without batteries: Einwegkameras ohne Batterien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00300 | 090111*: Single-use cameras containing batteries included in the items 16 06 01, 16 06 02 or 16 06 03 *: Einwegkameras mit Batterien, die in den Artikeln 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 enthalten sind | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00301 | 090112 : Single-use cameras other than those mentioned in 09 01 11: Einwegkameras mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00302 | 090113*: Aqueous liquid wastes from on-site recovery of silver other than those mentioned in 09 01 06 *: Wässrige flüssige Abfälle aus der Silberrückgewinnung vor Ort mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00303 | 090199 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00304 | 100101 : Heavy ash, sludge and boiler dust (except for boiler dust falling within item 10 01 04): Schwere Asche, Schlamm und Kesselstaub (außer Kesselstaub, der unter Position 10 01 04 fällt) | Bodenschen aus erschöpften Pressrückständen und aus verschiedenen organischen Materialen natürlichen Ursprungs | Ölmühlen, Verbrennungs- oder Pyrolyseanlagen (auch zur Verbrennung von verbrauchtem Trester- und Gemüseabfall). | Aschepulver oder Granulate, die keine gefährlichen Stoffe enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00305 | 100102 : Light ash of coal: Leichte Asche von Kohle | Bodenschen aus erschöpften Pressrückständen und aus verschiedenen organischen Materialen natürlichen Ursprungs | Ölmühlen, Verbrennungs- oder Pyrolyseanlagen (auch zur Verbrennung von verbrauchtem Trester- und Gemüseabfall). | Aschepulver oder Granulate, die keine gefährlichen Stoffe enthalten | 1: Festes Polvirulent | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00306 | 100103 : Ashes of peat and untreated wood: Asche aus Torf und unbehandeltem Holz | Bodenschen aus erschöpften Pressrückständen und aus verschiedenen organischen Materialen natürlichen Ursprungs | Ölmühlen, Verbrennungs- oder Pyrolyseanlagen (auch zur Verbrennung von verbrauchtem Trester- und Gemüseabfall). | Aschepulver oder Granulate, die keine gefährlichen Stoffe enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00307 | 100104*: Light ash of fuel oil and boiler dust *: Leichte Asche von Heizöl und Kesselstaub | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00308 | 100105 : Solid wastes produced by calcium reactions in fumes desulfurization processes: Feste Abfälle, die durch Calciumreaktionen in Rauchgasentschwefelungsprozessen entstehen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00309 | 100107 : Muddy waste produced by calcium reactions in fumes desulfurization processes: Schlammiger Abfall, der durch Calciumreaktionen in Rauchgasentschwefelungsprozessen entsteht | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00310 | 100109*: Sulfuric acid *: Schwefelsäure | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00311 | 100113*: Light ash produced from emulsified hydrocarbons used as fuel *: Leichte Asche aus emulgierten Kohlenwasserstoffen, die als Brennstoff verwendet werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00312 | 100114*: Heavy ash, slag and boiler dust produced by co-incineration containing dangerous substances *: Schwere Asche, Schlacke und Kesselstaub, der durch Mitverbrennung entsteht und gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00313 | 100115 : Heavy ash, sludge and boiler dust from co-incineration other than those mentioned in 10 01 04: Schwere Asche, Schlamm und Kesselstaub aus der Mitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 04 fallen | Bodenschen aus erschöpften Pressrückständen und aus verschiedenen organischen Materialen natürlichen Ursprungs | Ölmühlen, Verbrennungs- oder Pyrolyseanlagen (auch zur Verbrennung von verbrauchtem Trester- und Gemüseabfall). | Aschepulver oder Granulate, die keine gefährlichen Stoffe enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00314 | 100116*: Light ash produced by co-incineration containing dangerous substances *: Lichtasche, die durch Mitverbrennung entsteht und gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00315 | 100117 : Light ash produced by co-incineration, other than those mentioned in 10 01 16: Leichte Asche, die durch Mitverbrennung hergestellt wird, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen | Bodenschen aus erschöpften Pressrückständen und aus verschiedenen organischen Materialen natürlichen Ursprungs | Ölmühlen, Verbrennungs- oder Pyrolyseanlagen (auch zur Verbrennung von verbrauchtem Trester- und Gemüseabfall). | Aschepulver oder Granulate, die keine gefährlichen Stoffe enthalten | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00316 | 100118*: Waste from the purification of fumes containing dangerous substances *: Abfälle aus der Reinigung gefährlicher Stoffe enthaltender Dämpfe | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00317 | 100119 : Waste from the purification of fumes, other than those mentioned in 10 01 05, 10 01 07 and 10 01 18: Abfälle aus der Rauchgasreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00318 | 100120*: Sludges from on-site effluent treatment containing dangerous substances *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00319 | 100121 : Sludges from on-site effluent treatment other than those mentioned in 10 01 20: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00320 | 100122*: Aqueous sludge from boilers cleaning operations containing dangerous substances *: Wässriger Schlamm aus Kesselreinigungsvorgängen, der gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00321 | 100123 : Aqueous sludges from boiler cleaning operations other than those mentioned in 10 01 22: Wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, außer den unter 10 01 22 genannten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00322 | 100124 : Sands of fluidized bed reactors: Sande von Wirbelschichtreaktoren | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00323 | 100125 : Waste for storage and preparation of coal-fired power plants: Abfälle zur Lagerung und Aufbereitung von Kohlekraftwerken | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00324 | 100126 : Waste produced by the cooling water treatment: Bei der Kühlwasseraufbereitung anfallender Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00325 | 100199 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00326 | 100201 : Waste treatment waste: Abfallbehandlungsabfälle | Schlacken von Stahlwerken, Schlacken aus Schmelzen in Elektroöfen, mit Brennstoff oder in Konvertergases von Legierungen der Eisenmetallen oder aus nachfolgenden Raffinationsbehandlungen von dieselben | zweite Gießerei für Gusseisen und Stahlguss, Eisenlegierungsproduktion, Stahlindustrie | granulierte Schlacke oder im Blöcke mehr als 80% im Gewicht von SiO2, CaO, Al2O3, MgO, FeO | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Zementwerke [R5]; b) Herstellung von Zement und bituminösen Konglomeraten für die Bauindustrie und Ziegel [R5]; c) Glasindustrie [R5]; d) Stahlwerke und erste und zweite Schmelzhütten für die Rückgewinnung von Eisen- und Nichteisenmaterialien [R4]; e) Bildung von Böschungen, Straßenfundamenten und Eisenbahnschotter (die Verwertung wird der Abnahmeprüfung der Abfälle als solche gemäß dem Verfahren in Anhang 3 dieses Beschlusses unterzogen) [R5]; f) Verwendung für die Rückgewinnung in der Umwelt (die Rückgewinnung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anlage 3 dieses Beschlusses) [R10]; g) verwendet, um Deponien für feste Siedlungsabfälle abzudecken; Der prozentuale Anteil der Abfälle, die in einer Mischung mit dem Rohstoff verwendet werden können, darf 30 Gew .-% nicht überschreiten (die Verwertung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Beschlusses)) [R5] | a) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Zement und bituminöse Konglomerate für das Bauwesen und Ziegel in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Glas in den üblicherweise vermarkteten Formen d) Eisenmetalle und Metalllegierungen in den üblicherweise vertriebenen Formen |
WST_00327 | 100202 : Untreated slag: Unbehandelte Schlacke | Schlacken von Stahlwerken, Schlacken aus Schmelzen in Elektroöfen, mit Brennstoff oder in Konvertergases von Legierungen der Eisenmetallen oder aus nachfolgenden Raffinationsbehandlungen von dieselben | zweite Gießerei für Gusseisen und Stahlguss, Eisenlegierungsproduktion, Stahlindustrie | granulierte Schlacke oder im Blöcke mehr als 80% im Gewicht von SiO2, CaO, Al2O3, MgO, FeO | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Zementwerke [R5]; b) Herstellung von Zement und bituminösen Konglomeraten für die Bauindustrie und Ziegel [R5]; c) Glasindustrie [R5]; d) Stahlwerke und erste und zweite Schmelzhütten für die Rückgewinnung von Eisen- und Nichteisenmaterialien [R4]; e) Bildung von Böschungen, Straßenfundamenten und Eisenbahnschotter (die Verwertung wird der Abnahmeprüfung der Abfälle als solche gemäß dem Verfahren in Anhang 3 dieses Beschlusses unterzogen) [R5]; f) Verwendung für die Rückgewinnung in der Umwelt (die Rückgewinnung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anlage 3 dieses Beschlusses) [R10]; g) verwendet, um Deponien für feste Siedlungsabfälle abzudecken; Der prozentuale Anteil der Abfälle, die in einer Mischung mit dem Rohstoff verwendet werden können, darf 30 Gew .-% nicht überschreiten (die Verwertung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Beschlusses)) [R5] h) Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748 [R3] | a) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Zement und bituminöse Konglomerate für das Bauwesen und Ziegel in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Glas in den üblicherweise vermarkteten Formen d) Eisenmetalle und Metalllegierungen in den üblicherweise vertriebenen Formen e) Düngermitteln gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n.784 |
WST_00328 | 100207*: Solid wastes from the treatment of fumes containing dangerous substances *: Feste Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00329 | 100208 : Waste from the treatment of fumes, other than those mentioned in 10 02 07: Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00330 | 100210s: lamination scaless: Laminierungsskalen | Abfälle von Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen; Bearbeitung von Eisen, Gusseisen und Stahl, getrennte Sammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00331 | 100211*: Waste produced by the cooling water treatment, containing oils *: Bei der Kühlwasserbehandlung anfallende Abfälle, die Öle enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00332 | 100212 : Waste from the treatment of cooling water other than those mentioned in 10 02 11: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00333 | 100213*: Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes containing dangerous substances *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die bei der Behandlung von Abgasen entstehen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00334 | 100214 : Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes, other than those mentioned in 10 02 13: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00335 | 100215 : Other sludge and filtration residues: Sonstige Rückstände von Schlamm und Filtration | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00336 | 100299 : Wastes not otherwise specified: Abfälle nicht anders angegeben | Abfallmaterialen von Metallbearbeitung | Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen; Bearbeitung von Eisen, Gusseisen und Stahl, getrennte Sammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00337 | 100302 : Fragments of anodes: Fragmente von Anoden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00338 | 100304*: Scorias of primary production *: Scorias der Primärproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00339 | 100305 : Alumina waste: Aluminiumoxidabfälle | Aluminiumpulver | Waschanlage der unlöslichen Reste, die aus den Behandlungsanlagen der Aluminiumschmelzenebenprodukte stammen | Inhalt von Al2O3 >60%, andere Metalloxide (Siliciumdioxid, Calciumoxid, Magnesiumoxid und Eisenoxid) in nicht überschreitenden Quantitäten 40%, Cl <1%, Feuchtigkeit 15-30% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Zementwerke in Prozenten von 1 bis 5% der Gesamtmischung [R5]; b) Erholung in der Ziegelindustrie in Prozent von 1 bis 5% der Gesamtmischung [R5] | a) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Ziegel in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00340 | 100308*: Saline slag from secondary production *: Salzschlacke aus der Sekundärproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00341 | 100309*: Black waste from secondary production *: Schwarzer Abfall aus der Sekundärproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00342 | 100315*: flammable foam or which releases flammable gases in dangerous quantities upon contact with water *: entzündbarer Schaum oder der bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase in gefährlichen Mengen freisetzt | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00343 | 100316s: Falten, die nicht unter 10 03 15 genannt werdens: Foldings other than those mentioned in 10 03 15 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00344 | 100317*: Waste containing tar from the production of anodes *: Teerhaltige Abfälle aus der Anodenproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00345 | 100318: Abfälle, die kohlehaltige Abfälle enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen : Wastes containing coal from the production of anodes other than those mentioned in 10 03 17 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00346 | 100319 *: Verbrennungsgaspulver, die gefährliche Stoffe enthalten*: Combustion gas powders containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00347 | 100320: Verbrennungsgasstaub mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 19 fallen : Combustion gas dust, other than those mentioned in 10 03 19 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00348 | 100321 *: Andere Pulver und Partikel (einschließlich solche, die aus Kugelmühlen hergestellt werden), die gefährliche Stoffe enthalten*: Other powders and particulates (including those produced from ball mills) containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00349 | 100322: Andere Pulver und Partikel (einschließlich solche, die durch Kugelmühlen hergestellt werden) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen : Other powders and particulates (including those produced by ball mills) other than those mentioned in 10 03 21 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00350 | 100323 *: Feste Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen, die gefährliche Stoffe enthalten*: Solid wastes from the treatment of fumes containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00351 | 100324: Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen : Waste from the treatment of fumes, other than those mentioned in 10 03 23 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00352 | 100325 *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die bei der Behandlung von Abgasen entstehen, die gefährliche Stoffe enthalten*: Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00353 | 100326: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen : Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes, other than those mentioned in 10 03 25 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00354 | 100327 *: Abfälle aus der Behandlung von kühlwasserhaltigem Öl*: Wastes from the treatment of cooling water containing oils | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00355 | 100328: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser : Wastes from the treatment of cooling water other th | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00356 | 100329 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00357 | 100330 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00358 | 100399 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00359 | 100401 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00360 | 100402 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00361 | 100403 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00362 | 100404 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00363 | 100405 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00364 | 100406 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00365 | 100407 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00366 | 100409 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00367 | 100410 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00368 | 100499 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00369 | 100501 : Slag from primary and secondary production: Schlacke aus der Primär- und Sekundärproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00370 | 100503*: Combustion gas powders *: Verbrennungsgaspulver | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00371 | 100504 : Other powders and particulates: Andere Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00372 | 100505*: Solid waste produced by the treatment of fumes *: Feste Abfälle, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00373 | 100506*: Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00374 | 100508*: Waste produced by the treatment of cooling water containing oils *: Abfälle, die durch die Behandlung von Kühlwasser erzeugt werden, das Öle enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00375 | 100509 : Waste from the treatment of cooling water other than those mentioned in 10 05 08: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00376 | 100510*: Flammable slag and fading or releasing, in contact with water, flammable gases in dangerous quantities *: Entzündbare Schlacke und Verblassen oder Freisetzen brennbarer Gase in Berührung mit Wasser in gefährlichen Mengen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00377 | 100511 : Slag and skimmings other than those mentioned in 10 05 10: Schlacken und Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00378 | 100599 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00379 | 100601 : Slag from primary and secondary production: Schlacke aus der Primär- und Sekundärproduktion | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00380 | 100601 : Slag from primary and secondary production: Schlacke aus der Primär- und Sekundärproduktion | Abschaum, Körner und Sickerwasser von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | Fusion von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | agglomerierter fester Abfall von Cu 1-99%, Pb 0,1-14%, Zn 3,5-26%, Ni <4%, Sn <15%, As<0,001%, Cd<0,015% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Metallurgie zur Rückgewinnung von Kupfer, Zink und / oder anderen Metallen in der Legierung [R4] oder der chemischen Industrie durch Umsetzung mit Salzsäure und / oder Schwefelsäure [R5] | Kupfer, Zink und deren Legierungen in der Regel auf dem Markt; Kupferoxychlorid und / oder -sulfat in den üblicherweise vertriebenen Formen |
WST_00381 | 100602 Saw and skimming of primary and secondary production Säge und Skimming der Primär- und Sekundärproduktion | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00382 | 100602 Saw and skimming of primary and secondary production Säge und Skimming der Primär- und Sekundärproduktion | Abschaum, Körner und Sickerwasser von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | Fusion von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | agglomerierter fester Abfall von Cu 1-99%, Pb 0,1-14%, Zn 3,5-26%, Ni <4%, Sn <15%, As<0,001%, Cd<0,015% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Metallurgie zur Rückgewinnung von Kupfer, Zink und / oder anderen Metallen in der Legierung [R4] oder der chemischen Industrie durch Umsetzung mit Salzsäure und / oder Schwefelsäure [R5] | Kupfer, Zink und deren Legierungen in der Regel auf dem Markt; Kupferoxychlorid und / oder -sulfat in den üblicherweise vertriebenen Formen |
WST_00383 | 100603* Combustion gas powders * Verbrennungsgaspulver | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00384 | 100604 : Other powders and particulates: Andere Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00385 | 100606*: Solid waste produced by the treatment of fumes *: Feste Abfälle, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00386 | 100607*: Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00387 | 100609*: Waste produced by the treatment of cooling water containing oils *: Abfälle, die durch die Behandlung von Kühlwasser erzeugt werden, das Öle enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00388 | 100610 : Waste from the treatment of cooling water other than those mentioned in 10 06 09: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00389 | 100699 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | Abschaum, Körner und Sickerwasser von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | Fusion von Sekundärkupfer und seinen Legierungen | agglomerierter fester Abfall von Cu 1-99%, Pb 0,1-14%, Zn 3,5-26%, Ni <4%, Sn <15%, As<0,001%, Cd<0,015% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Metallurgie zur Rückgewinnung von Kupfer, Zink und / oder anderen Metallen in der Legierung [R4] oder der chemischen Industrie durch Umsetzung mit Salzsäure und / oder Schwefelsäure [R5] | Kupfer, Zink und deren Legierungen in der Regel auf dem Markt; Kupferoxychlorid und / oder -sulfat in den üblicherweise vertriebenen Formen |
WST_00390 | 100701 : Slag from primary and secondary production: Schlacke aus der Primär- und Sekundärproduktion | Abfälle aus feuerfeste Waren, Schmelztiegel und Glasschlacke aus schmelzenden Edelmetallen | Fusion und Bearbeiten von Edelmetallen | feuerfeste Materialien, gebrauchte Tiegel und Glasschlacke auf der Basis von Silikaten, Boraten, Carbonaten und Oxiden, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd,) in Konzentration zwischen 0.1 und 10%, Pulver und Granulate die einer Borosilikatmatrix SiO2 30÷45%, Al2O3 10÷18%, B2O3 5÷15%, Fe2O3 10÷18%, TiO2 1÷5%, CaO 10÷25%, ZrO2 4÷8%, PbO <0,2%, Zn <0,3% enthalten feuerfeste Materialien, gebrauchte Tiegel und Glasschlacke auf der Basis von Silikaten, Boraten, Carbonaten und Oxiden, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd,) in Konzentration zwischen 0.1 und 10% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Mahlen, Sichtung und pyrometallurgische oder hydrometallurgische Behandlung [R4]; b) Wiederverwendung in der Verpackung von bituminösen Mörteln und bituminösen Konglomeraten beim teilweisen Ersatz inerter Füllstoffe in Prozenten nicht mehr als 4% in Gewicht für Konglomerate und als 18% im Gewicht für die Mörtel [R5] | a) Edelmetalle und Kupfer in Form von Barren; b) bituminöse Mörtel und bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00391 | 100702 : Slag and skimming of primary and secondary production: Schlacke und Entrahmung der Primär- und Sekundärproduktion | Abfälle aus feuerfeste Waren, Schmelztiegel und Glasschlacke aus schmelzenden Edelmetallen | Fusion und Bearbeiten von Edelmetallen | feuerfeste Materialien, gebrauchte Tiegel und Glasschlacke auf der Basis von Silikaten, Boraten, Carbonaten und Oxiden, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd,) in Konzentration zwischen 0.1 und 10% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Sichtung und pyrometallurgische oder hydrometallurgische Behandlung [R4] | Edelmetalle und Kupfer in Form von Barren |
WST_00392 | 100703 : Solid waste produced by the treatment of fumes: Feste Abfälle, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | Abfälle aus feuerfeste Waren, Schmelztiegel und Glasschlacke aus schmelzenden Edelmetallen | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00393 | 100704 : Other powders and particulates: Andere Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00394 | 100705 : Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00395 | 100707*: Waste produced by the treatment of cooling water containing oils *: Abfälle, die bei der Behandlung von kühlwasserhaltigem Öl anfallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00396 | 100708 : Wastes from the treatment of cooling water other than those mentioned in 10 07 07: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00397 | 100799 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00398 | 100804 : Powders and particulates: Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00399 | 100808*: Savage slag from primary and secondary production *: Wildschlacke aus der Primär- und Sekundärproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00400 | 100809 : Other slag: Andere Schlacke | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00401 | 100810*: Flammable slag and fading or releasing, in contact with water, flammable gases in dangerous quantities *: Entzündbare Schlacke und Verblassen oder Freisetzen brennbarer Gase in Berührung mit Wasser in gefährlichen Mengen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00402 | 100811 : Impurities and skimmings other than those mentioned in 10 08 10: Verunreinigungen und Fett, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00403 | 100812*: Waste containing tar deriving from the production of anodes *: Teerhaltige Abfälle aus der Anodenproduktion | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00404 | 100813 : Carbon-containing wastes from the production of anodes other than those mentioned in 10 08 12: Kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Herstellung von Anoden mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00405 | 100814 : Fragments of anodes: Fragmente von Anoden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00406 | 100815*: Combustion gas powders containing dangerous substances *: Verbrennungsgaspulver, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00407 | 100816 : Combustion gas powders, other than those mentioned in 10 08 15: Brenngaspulver, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 15 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00408 | 100817*: Sludge and filtration residues produced by the treatment of fumes containing dangerous substances *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die bei der Behandlung von Abgasen entstehen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00409 | 100818 : Sludge and filtration residues from the treatment of fumes other than those mentioned in 10 08 17: Schlamm- und Filtrationsrückstände aus der Behandlung von Dämpfen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00410 | 100819*: Wastes from the treatment of cooling water containing oils *: Abfälle aus der Behandlung von ölhaltigem Kühlwasser | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00411 | 100820 : Waste from the treatment of cooling water other than those mentioned in 10 08 19: Abfälle aus der Behandlung von Kühlwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00412 | 100899 : Wastes not specified otherwise: Abfälle nicht anders angegeben | Abfallmaterialen von Verarbeitung | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00413 | 100903 : Melting slag: Schmelzende Schlacke | Schlacken von Stahlwerken, Schlacken aus Schmelzen in Elektroöfen, mit Brennstoff oder in Konvertergases von Legierungen der Eisenmetallen oder aus nachfolgenden Raffinationsbehandlungen von dieselben, Entwaldungsabfälle | zweite Gießerei für Gusseisen und Stahlguss, Eisenlegierungsproduktion, Stahlindustrie | granulierte Schlacke oder im Blöcke mehr als 80% im Gewicht von SiO2, CaO, Al2O3, MgO, FeO, Calciumsilicatphosphatreste (während des Phosphoreisenraffinierungsprozesses) | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Zementwerke [R5]; b) Herstellung von Zement und bituminösen Konglomeraten für die Bauindustrie und Ziegel [R5]; c) Glasindustrie [R5]; d) Stahlwerke und erste und zweite Schmelzhütten für die Rückgewinnung von Eisen- und Nichteisenmaterialien [R4]; e) Bildung von Böschungen, Straßenfundamenten und Eisenbahnschotter (die Verwertung wird der Abnahmeprüfung der Abfälle als solche gemäß dem Verfahren in Anhang 3 dieses Beschlusses unterzogen) [R5]; f) Verwendung für die Rückgewinnung in der Umwelt (die Rückgewinnung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anlage 3 dieses Beschlusses) [R10]; g) verwendet, um Deponien für feste Siedlungsabfälle abzudecken; Der prozentuale Anteil der Abfälle, die in einer Mischung mit dem Rohstoff verwendet werden können, darf 30 Gew .-% nicht überschreiten (die Verwertung unterliegt der Durchführung der Übertragungstests der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Beschlusses)) [R5] h) Herstellung von Düngemitteln gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n. 748 [R3] | a) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Zement und bituminöse Konglomerate für das Bauwesen und Ziegel in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Glas in den üblicherweise vermarkteten Formen d) Eisenmetalle und Metalllegierungen in den üblicherweise vertriebenen Formen e) Düngermitteln gemäß dem Gesetz vom 19. Oktober 1984, n.784 |
WST_00414 | 100905*: Unused molds and cores, containing dangerous substances *: Unbenutzte Formen und Kerne, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00415 | 100906 : Foundry shapes and cores not used, other than those mentioned in 10 09 05: Gießereiformen und -kerne, außer den unter 10 09 05 genannten, werden nicht verwendet | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00416 | 100907*: Foundry molds and cores used, containing dangerous substances *: Gießereiformen und -kerne, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00417 | 100908 : Foundry molds and cores used other than those mentioned in 10 09 07: Gießereiformen und -kerne, die nicht unter 10 09 07 genannt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00418 | 100909*: Combustion gas powders containing dangerous substances *: Verbrennungsgaspulver, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00419 | 100910 : Combustion gas dust other than those mentioned in 10 09 09: Verbrennungsgasstaub mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 09 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00420 | 100911 *: Andere Partikel enthalten gefährliche Stoffe*: Other particulates containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00421 | 100912: Andere Partikel als die unter 10 09 11 genannten : Other particulates other than those mentioned in 10 09 11 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00422 | 100913 *: Bindemittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten*: Scraps of binders containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00423 | 100914: Bindemittelreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen : Scraps of binders other than those mentioned in 10 09 13 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00424 | 100915 *: Risse mit Rissen, die gefährliche Stoffe enthalten*: Scraps of cracks detection products containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00425 | 100916: Risse und Detektoren, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen : Scraps of cracks and detectors, other than those mentioned in 10 09 15 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00426 | 100999: Abfälle nicht anders angegeben : Wastes not specified otherwise | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00427 | 101003: Schmelzende Schlacke : Melting slag | Schlacken aus Metallindustrie von Nichteisenmetallen, außer denen aus thermischen Metallurgie der Pb, Al und Zn, Schlacken aus Phosphorproduktion, Cubilot Schlacke | metallurgische Industrie; Phosphorproduktion | Schlacke bestehend aus 80-90% von FeO, CaO SiO2 Al2O3 MgO C<10% S <15%, Zn <20%, Pb <8%, Cu <1,4%, Cd <0,25%, As <0,4%, Cr III<0,6% auf dem trockenen Material | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) zweite Schmelzanlagen zur Metallrückgewinnung [R4]; b) Metallindustrie als Korrekturmittel [R4]; c) Produktion von bituminösen Konglomeraten [R5]; d) Zementwerke [R5]; e) Glasindustrie [R5]; f) Herstellung von Zementkonglomeraten [R5]; g) Produktion von katalysierten hydraulischen Konglomeraten [R5]; h) Bau von Böschungen und Straßenfundamenten (die Bergung wird nach dem Verfahren in Anlage 3 zu diesem Beschluss von der Durchführung der Überführungstests der Abfälle als solche abhängig gemacht) [R5] | a) und b) einzelne Metalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) bituminöse Konglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; d) Zement in den üblicherweise vermarkteten Formen; e) Gläser in den Formen, die üblicherweise nicht für Lebensmittel oder für die Verwendung in Krankenhäusern vertrieben werden; f) Zementkonglomerate in den üblicherweise vermarkteten Formen; g) hydraulische Konglomerate, die für Straßenbeläge in den üblicherweise vertriebenen Formen katalysiert werden |
WST_00428 | 101005 *: Unbenutzte Gießereiformen und -kerne, die gefährliche Stoffe enthalten*: Unused foundry molds and cores containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00429 | 101006: Gießereiformen und -kerne mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen : Foundry molds and cores not used, other than those mentioned in 10 10 05 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00430 | 101007 *: Gießereiformen und -kerne, die gefährliche Stoffe enthalten*: Foundry molds and cores used, containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00431 | 101008: Gießereiformen und -kerne, die nicht unter 10 10 07 genannt werden : Foundry molds and cores used other than those mentioned in 10 10 07 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00432 | 101009 *: Verbrennungsgaspulver, die gefährliche Stoffe enthalten*: Combustion gas powders containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00433 | 101010: Verbrennungsgasstaub mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 09 fallen : Combustion gas dust, other than those mentioned in 10 10 09 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00434 | 101011 *: Andere Partikel mit gefährlichen Stoffen*: Other particulates containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00435 | 101012: Andere Partikel als die unter 10 10 11 genannten : Other particulates other than those mentioned in 10 10 11 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00436 | 101013 *: Bindemittelreste, die gefährliche Stoffe enthalten*: Scraps of binders containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00437 | 101014: Bindungsreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen : Scraps of binders other than those mentioned in 10 10 13 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00438 | 101015 *: Risse mit Rissen, die gefährliche Stoffe enthalten*: Scraps of cracks detection products containing dangerous substances | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00439 | 101016: Risse und Detektoren, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen : Scraps of cracks and detectors, other than those mentioned in 10 10 15 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00440 | 101099: Abfälle nicht anders angegeben : Wastes not specified otherwise | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00441 | 101103: Abfälle von Glasfasern | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00442 | 101105: Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00443 | 101109 *: Rückstände der Zubereitungsmischung, die keiner Wärmebehandlung unterzogen werden und gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00444 | 101110: Rückstände der Zubereitungsmischung, die keiner anderen Wärmebehandlung als den unter 10 11 09 genannten unterzogen wurden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00445 | 101111 *: Glasabfälle in Form von Schwermetallen enthaltenden teilchenförmigen Pulvern und Glaspulvern (z. B. aus Kathodenstrahlröhren) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00446 | 101112: Glasabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 11 fallen | Verpackungen, Glasabfall und andere Abfälle und Glasscherben; Bruchglas | getrennte Sammlung in speziellen Behältern und / oder anderen getrennten Sammlungen; Auswahl aus feste Siedlungabfällen; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; Autoverschrottung gemäß dem Gesetzesdekret 5 febbraio 1997 n. 22 und folgende Änderungen und Ergänzungen zugelassen; | Altglas mit Ausnahme von Glas aus Kathodenstrahlröhren von Entladungslampen und anderen Gläsern, die durch radioaktive Stoffe verunreinigt sind, und als gefährlich gekennzeichnete Behälter gemäß dem Gesetz vom 29. Mai 1974, Nr. 256, Dekret des Präsidenten der Republik am 24. November 1981, Nr. 927 und spätere Änderungen und Ergänzungen; nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret vom 17. März 1995, n. 230; | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Glasindustrie [R5]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Glasindustrie durch manuelles Sortieren, Sieben, Zerkleinern und/oder Mahlen, Trennen magnetischer Metalle, Entfernen leichter Materialien, automatisches Trennen nichtmagnetischer Metalle, automatisches Trennen von lichtundurchlässigen Körpern, um fertig gekochten Glasschrott zu erhalten; c) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Bauindustrie, zur Bildung von Böschungen und Straßenfundamenten, Füllungen und zum Nachfüllen, als Isolier- und Trägerschicht für Rohre, Rohrleitungen und ebene Straßenbeläge sowie als Drainagematerial durch manuelles Sortieren, Sieben, Zerkleinern und / oder Schleifen, Trennen magnetischer Metalle, Entfernen von leichten Materialien, automatische Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatische Trennung von lichtundurchlässigen Körpern, Analyse des Schwermetallgehalts und Überprüfung der Grenzen des Transfertests, der an dem Abfall als solcher gemäß dem Verfahren in Anhang 3 dieses Beschlusses durchgeführt wurde [R5]. | a) Glasartefakte; b) Sekundärrohstoffe, die den von der Handelskammer Rom und Mailand festgelegten Produktspezifikationen für die Glasherstellung entsprechen, Glaspapier und Schleifmittel in den üblichen Formen; c) Sekundärrohstoffe für die Bauindustrie; d) ofenfertiger Glasschrott mit folgenden Eigenschaften: Pb <0,3 ppm auf dem Eluat, das gemäß den im Ministerialerlass 21/3/73 angegebenen Kriterien durchgeführt wurde "Hygienische Regelung von Verpackungen, Behältern und Geräten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Kontakt zu kommen" und spätere Änderungen und Ergänzungen (Ergänzung G.U. n. 104 von 20 April 1973); für gemischten, gebrauchsfertigen Glasschrott: festes Material, bestehend aus Natrium-Calcium-Glasschrott mit Korngröße >3 mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,02%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle <0,01%, organische Materialien <0,1%, andere Gläser 0,5%, Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (3mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,01%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle 0,01% (0,003% für Klarglasschrott), organische Materialien <0,1%, andere Gläser <0,5% (4% für Klarglasschrott), Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (<3mm) <5% [R5] |
WST_00447 | 101113 *: Schlamm vom Polieren und Schleifen von Glas mit gefährlichen Stoffen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00448 | 101114: Schlämme aus Polier- und Schleifscheiben, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00449 | 101115 *: Feste Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00450 | 101116: Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00451 | 101117 *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die bei der Behandlung von Abgasen entstehen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00452 | 101118: Schlamm- und Filtrationsrückstände aus der Behandlung von Dämpfen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00453 | 101119 *: Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00454 | 101120: Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00455 | 101199: Abfälle nicht anders angegeben | fein Schrott aus Kristall | Kristallindustrie | fein Schrott aus Kristall aus Ölen, Fett und feuerfesten Materialen kontaminiert | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Kristallindustrie durch Erwärmen auf 400 ·C in Drehrohrofen, für die Beseitigung von Ölen und Fette, Siebung und Auswahl der Schrottfraktionen von bleifrei Vergütungskristall. [R5]. b) Herstellung von Zementkonglomeraten (der Prozentsatz der Zusatzstoffe vom Vergütungsschrott auf den verwendeten Rohstoffe soll 4% nicht èberschreiten 4%) [R5] | a) Sekundärrohstoffe für Kristallherstellung. b) Zementkonglomeraten in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00456 | 101201: Rückstände der Zubereitungsmischung, die keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00457 | 101203: Pulver und Partikel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00458 | 101205: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00459 | 101206s: Schrottfelder | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00460 | 101208: Keramikreste, Ziegel, Fliesen und Baumaterialien (wärmebehandelt) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00461 | 101209 *: Feste Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00462 | 101210: Feste Abfälle aus der Gasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00463 | 101211 *: Abfälle aus Emaillierarbeiten, die Schwermetalle enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00464 | 101212: Abfälle aus Emaillierarbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00465 | 101213: Schlämme aus der Abwasserbehandlung vor Ort | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00466 | 101299: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00467 | 101301: Rückstände der Zubereitungsmischung, die keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00468 | 101304: Kalkkalzinierung und Hydratationsabfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00469 | 101306: Staub und Partikel (ausgenommen Position 10 13 12 und 10 13 13) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00470 | 101307: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die durch die Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00471 | 101309 *: Abfälle aus der Asbestherstellung von Asbest | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
'-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00472 | 101310: Abfälle aus der Zementasbestherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00473 | 101311: Abfälle aus der Herstellung von Verbundwerkstoffen auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00474 | 101312 *: Feste Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00475 | 101313: Feste Abfälle aus der Gasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00476 | 101314: Zementabfälle und Schlamm | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00477 | 101399: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00478 | 101401 *: Abfallprodukte aus der Reinigung von Quecksilber enthaltenden Dämpfen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00479 | 110105 *: Beizen von Säuren | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00480 | 110106 *: Säuren, soweit nicht anders angegeben | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00481 | 110107 *: Beizgrundlagen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00482 | 110108 *: Phosphatierungsschlamm | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00483 | 110109 *: Schlamm- und Filtrationsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00484 | 110110: Schlamm- und Filtrationsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00485 | 110111 *: Wässrige Spüllösungen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00486 | 110112: Wässrige Spüllösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 11 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00487 | 110113 *: Entfettende Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00488 | 110114: Entfettende Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00489 | 110115 *: Eluate und Schlämme von Membransystemen und Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00490 | 110116 *: Ionenaustauscherharze, gesättigt oder verbraucht | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00491 | 110198 *: Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00492 | 110199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00493 | 110202 *: Abfälle aus der hydrometallurgischen Zinkverarbeitung (einschließlich Jarosit, Goethit) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00494 | 110203: Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00495 | 110205 *: Abfälle aus hydrometallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00496 | 110206: Abfälle aus hydrometallurgischen Prozessen aus Kupfer, ausgenommen solche der Position 11 02 05 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00497 | 110207 *: Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00498 | 110299: Abfälle nicht anders angegeben | Zinkpulver und Sickerwasser aus Rückgewinnung | Produktionsanlagen von Zinkpulver, Spritzverzinkungsanlagen, Verzinkungsanlagen von Rohren | Zinkhaltige Pulver in Konzentrationen >70% mit dem Vorhandensein anderer Metallklumpen, Pb<1.2% und Cd <0.06% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Verfeinerung in Drehrohrofen von Zinkverbindungen [R4]; b) primärer hydrometallurgischer Zyklus von Zink [R4] ; c) sekundärer thermischer Zyklus von Zink. [R4] | a) Zink- und Bleimischoxide zur Herstellung von Metallen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) und c) Zink in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00499 | 110299: Abfälle nicht anders angegeben | Verarbeitungsabfälle, Abfälle aus Schleiferei und Schrott von harten Edelmetallenmolatura und ihre Legierungen | Abfälle und Schrott von delmetallenmolatura und ihre Legierungen, und Herstellung von Hartmetallprodukten | Abfälle und Schrott von Laminaten, Rohren, Stangen, Platinenkörner, Gold, Silber, Palladium und Legierungen; nasse Pulver und Schrott, aus Kobalt von 5 bis 28% und Wolframcarbide; mit eventuelle Vorhandensein von Diamantpulver, Eisen und Harze aus Schleifscheibenverbrauch; nicht redioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230 | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) metallurgische Fusion [R4]; b) Wiederverwendung in der metallurgischen Industrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe; c) Trocknung in Ofen, Mischung, Pressung und Sinterung [R4] | Artefakte aus Hartmetall, Edelmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00500 | 110299: Abfälle nicht anders angegeben | Metall- und Plastikschrott, die Edelmetallen enthalten (Au, Ag, Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, ecc.) | Elektroplattierungsverfahren oder Unterstützungsprozesse der Katalyse von Edelmetallen, Schmuck, Dentallegierungen, Zieheisen für Glas, chemische Laboratorien und Luftfahrtindustrie | Metall- und Plastikkernleiterplatte, Abfallstoffe und Schrott von Edelmetallen, die mehr als 0,1% von Edelmetall enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Auflösung, chemische Fällung und Kalzinierung, pyrometallurgische Extraktion, hydrometallurgische Verfeinerung [R4] | Edelmetalle (Au, Ag, Pt, Pd, Rh) und reines Kupfer in Form von Barren |
WST_00501 | 110301 *: Cyanidhaltiger Abfall | Metall- und Plastikschrott, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, ecc.) | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00502 | 110302 *: Sonstiger Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00503 | 110501: festes Zink | Abfälle von Nichteisenmetalle oder ihre Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00504 | 110502: Zinkasche | Zinkarm abschaum | nasse Verzinkungsverfahren von Stahl | inhomogene Blöcke mit Zn Inhalt >50% und aus Oxiden, e costituiti da ossidi, Oxychloriden und Chloriden von Zn und anderen Metallen (Beispiel: Fe) | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) saurer Angriff um die Zinkverbindungen und Verbindungen von anderen Metallen zu solubilisieren und anschließende Kristallisation der Zinksalze; [R4] b) sekundärer thermischer Zyklus von Zink [R4] | a) organische und anorganische Zinksalze, Zink und Blei-Mischoxide in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Zink in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00505 | 110503 *: Feste Abfälle, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00506 | 110504 *: Zartbitterschokolade ausverkauft | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00507 | 110599: Abfälle nicht anders angegeben | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten, roduktionsanlagen von Zinkpulver, Spritzverzinkungsanlagen, Verzinkungsanlagen von Rohren | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT 70% mit dem Vorhandensein anderer Metallklumpen, Pb<1.2% und Cd <0.06% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] d) Verfeinerung in Drehrohrofen von Zinkverbindungen [R4]; e) primärer hydrometallurgischer Zyklus von Zink [R4] ; f) sekundärer thermischer Zyklus von Zink. [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00508 | 120101: Abfüllen und Behandeln von Ölen aus Eisenwerkstoffen | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Eisen, Gusseisen und Stahl; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00509 | 120102: Pulver und Partikel aus Eisenwerkstoffen | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00510 | 120103: Ablagerungen, Flocken und Pulver von Nichteisenmetallen | Metall- und Plastikschrott, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, ecc.) | Elektroplattierungsverfahren oder Unterstützungsprozesse der Katalyse von Edelmetallen, Schmuck, Dentallegierungen, Zieheisen für Glas, chemische Laboratorien und Luftfahrtindustrie | Metall- und Plastikkernleiterplatte, Abfallstoffe und Schrott von Edelmetallen, die mehr als 0,1% von Edelmetall enthalten | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Auflösung, chemische Fällung und Kalzinierung, pyrometallurgische Extraktion, hydrometallurgische Verfeinerung [R4] | Edelmetalle (Au, Ag, Pt, Pd, Rh) und reines Kupfer in Form von Barren |
WST_00511 | 120103: Ablagerungen, Flocken und Pulver von Nichteisenmetallen | Reinigung der Edelmetallindustrie | Reinigung, Unterhaltsarbeit der Räumlichkeiten, Machinen und Anlagen von Edelmetallverarbeitende Industrie | Abfälle ähnlich wie Siedlungsabfälle (Overalls, Reinigungslappen, Papierfraktionen, Hauspulver und Schrott von Edelmetallen, Holzsägen, Schleifmittel zum Reinigen, Luftansaugkreisfilter, Schlämme aus der Filtration von Waschwasser), die von 0,1% bis 10% von Edelmetallen und anderen Eisenmetallen und nicht löslich Cu 0,1-100 g/Kg, Sb | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Verbrennungsbehandlung und Mahlen der Asche; eventuelle pyrometallurgische Extraktionverfahren [R4] | Reine Edelmetalle und Kupfer in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00512 | 120103: Ablagerungen, Flocken und Pulver von Nichteisenmetallen | Abfälle von Nichteisenmetallen (einschließlich den kostbaren und harten) und ihre Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten; Dentallabors, galvanische; Herstellung von Hartmetallprodukten | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] d) metallurgische Fusion [R4] e) Trocknung in ofen, Mischung, Pressung und Sinterung [R4] | a) Produkte aus Hartmetallen und Metalle Metalle (einschließlich den kostbaren) oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00513 | 120104: Pulver und Partikel aus NE-Metallen | Abfälle von Nichteisenmetallen (einschließlich den kostbaren) und ihre Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten; Dentallabors, galvanische; | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] d) metallurgische Fusion [R4] | a) Produkte aus Hartmetallen und Metalle Metalle (einschließlich den kostbaren) oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00514 | 120104: Pulver und Partikel aus NE-Metallen | Reinigung der Edelmetallindustrie | Reinigung, Unterhaltsarbeit der Räumlichkeiten, Machinen und Anlagen von Edelmetallverarbeitende Industrie | Abfälle ähnlich wie Siedlungsabfälle (Overalls, Reinigungslappen, Papierfraktionen, Hauspulver und Schrott von Edelmetallen, Holzsägen, Schleifmittel zum Reinigen, Luftansaugkreisfilter, Schlämme aus der Filtration von Waschwasser), die von 0,1% bis 10% von Edelmetallen und anderen Eisenmetallen und nicht löslich Cu 0,1-100 g/Kg, Sb | 1: Festes Polvirulent | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Verbrennungsbehandlung und Mahlen der Asche; eventuelle pyrometallurgische Extraktionverfahren [R4] | Reine Edelmetalle und Kupfer in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00515 | 120104: Pulver und Partikel aus NE-Metallen | Metall- und Plastikschrott, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, ecc.) | Elektroplattierungsverfahren oder Unterstützungsprozesse der Katalyse von Edelmetallen, Schmuck, Dentallegierungen, Zieheisen für Glas, chemische Laboratorien und Luftfahrtindustrie | Metall- und Plastikkernleiterplatte, Abfallstoffe und Schrott von Edelmetallen, die mehr als 0,1% von Edelmetall enthalten | 1: Festes Polvirulent | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Auflösung, chemische Fällung und Kalzinierung, pyrometallurgische Extraktion, hydrometallurgische Verfeinerung [R4] | Edelmetalle (Au, Ag, Pt, Pd, Rh) und reines Kupfer in Form von Barren |
WST_00516 | 120105: Einlagen und Späne von Kunststoffen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00517 | 120106 *: Halogene Mineralöle für Maschinen (außer Emulsionen und Lösungen) | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00518 | 120107 *: Mineralöle für Maschinen, die keine Halogene enthalten (außer Emulsionen und Lösungen) | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00519 | 120108 *: Emulsionen und Lösungen für halogenhaltige Maschinen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00520 | 120109 *: Emulsionen und Lösungen für Maschinen, die keine Halogene enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00521 | 120110 *: Synthetische Öle für Maschinen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00522 | 120112 *: Erschöpfte Wachse und Fette | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00523 | 120113: Schweißabfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00524 | 120114 *: Verarbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00525 | 120115: Verarbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00526 | 120116 *: Sandstrahlmaterial-Rückstände, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00527 | 120117: Sandstrahlreste mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00528 | 120118 *: Metallschlamm (Mahlen, Schärfen und Läppen von Schlämmen) mit Öl | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00529 | 120119 *: Maschinenöle, leicht biologisch abbaubar | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00530 | 120120 *: Werkzeugkörper und rektifizierte Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00531 | 120121: Werkzeugkörper und rektifizierte Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00532 | 120199: Abfälle nicht anders angegeben | Abfallmaterialen der Verarbeitung von NE-Metallen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00533 | 120199: Abfälle nicht anders angegeben | Abfallmaterialen von Metallverarbeitungen, Schleiferei und Schrott von harten Metallen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Eisen, Gusseisen und Stahl; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten; Herstellung von Hartmetallprodukten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] d) metallurgische Fusion [R4] e) Trocknung in ofen, Mischung, Pressung und Sinterung [R4] | a) Produkte aus Hartmetallen, Eisenmetallen oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <0,1% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00534 | 120301 *: Wässrige Waschlösungen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00535 | 120302 *: Abfälle, die durch Dampfentfettungsverfahren erzeugt werden | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00536 | 130101 *: PCB-haltige Hydrauliköle (Die in dieser Abfallliste verwendete Definition von PCB entspricht der Richtlinie 96/59 / EG.) | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00537 | 130104 *: Chlorierte Emulsionen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00538 | 130105 *: Nichtchlorierte Emulsionen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00539 | 130109 *: Mineralöle für hydraulische, chlorierte Kreisläufe | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00540 | 130110 *: Mineralöle für hydraulische, nicht chlorierte Kreisläufe | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00541 | 130111 *: Synthetische Öle für Hydraulikkreisläufe | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00542 | 130112 *: Hydrauliköle, leicht biologisch abbaubar | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00543 | 130113 *: Andere Öle für Hydraulikkreisläufe | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00544 | 130204 *: Mineralöle für Motoren, Getriebe und Schmierung, chloriert | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00545 | 130205 *: Mineralöle für Motoren, Getriebe und Schmierung, nicht chloriert | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00546 | 130206 *: Synthetische Öle für Motoren, Getriebe und Schmierung | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00547 | 130207 *: Öl für Motoren, Getriebe und Schmierung, leicht biologisch abbaubar | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00548 | 130208 *: Andere Motoren-, Getriebe- und Schmieröle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00549 | 130301 *: Isolierende und wärmeleitende Öle, die PCB enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00550 | 130306 *: Chlorierte isolierende Mineralöle und Wärmeleiter mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00551 | 130307 *: Isolierende Mineralöle und nichtchlorierte wärmeleitende Öle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00552 | 130308 *: Isolierende synthetische und wärmeleitende Öle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00553 | 130309 *: Isolierende und wärmeleitende Öle, leicht biologisch abbaubar | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00554 | 130310 *: Andere isolierende und wärmeleitende Öle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00555 | 130401 *: Bilgenöle von Binnenwasserstraßen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00556 | 130402 *: Bilgenöle aus den Abwasserkanälen des Öls | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00557 | 130403 *: Andere Meeresbilgenöle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00558 | 130501 *: Feste Abfälle von Sandkammern und Öl / Wasser-Trennungsprodukten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00559 | 130502 *: Schlamm für Öl / Wasser-Trennprodukte | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00560 | 130503 *: Schlamm aus Verteilern | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00561 | 130506 *: Öle aus der Öl / Wasser-Trennung | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00562 | 130507 *: Durch Öl / Wasser-Trennung erzeugtes öliges Wasser | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00563 | 130508 *: Gemische von Abfällen aus Sandkammern und Öl / Wasser-Trennprodukten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00564 | 130701 *: Heizöl und Dieselkraftstoff | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00565 | 130702 *: Benzin | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00566 | 130703 *: Andere Kraftstoffe (einschließlich Mischungen) | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00567 | 130801 *: Schlamm und Emulsionen, die durch Entsalzungsverfahren hergestellt werden | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00568 | 130802 *: Andere Emulsionen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00569 | 130899 *: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00570 | 140601 *: Fluorchlorkohlenwasserstoffe, FCKW, HFC1 | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00571 | 140602 *: Andere halogenierte Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00572 | 140603 *: Andere Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische | - | - | - | 4: flüssig | R2: Regeneration der Lösungsmittelregeneration R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00573 | 140604 *: Schlamm oder feste Abfälle, die halogenierte Lösungsmittel enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00574 | 140605 *: Schlamm oder feste Abfälle, die andere Lösungsmittel enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00575 | 150101: Verpackungen in Papier und Pappe | Abfälle von Papier, Pappe und Karto, einschließlich polycoupled, auch von Verpackungen | produktive Aktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle, andere Sammelformen in speziellen Behältern auf privaten Oberflächen; Serviceaktivitäten; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | Abfälle aus: Altpapier aus der getrennten Sammlung, Abfälle von Papier und Karton die die Spezifikationen der Regeln Uni-En 643 nicht erfüllen. Der Abfall darf nicht aus Papier und Karton zu besonderen Zwecken bestehen, behandelt oder mit chemischen Produkten beschichtet, andere als den normalerweise in der Papiermischung verwendeten (Durchschreibepapier, Thermokopier, gekoppelt, multigekopplet, Teerpapiere, etc.) | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Papierindustrie [R3]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Papierindustrie durch Auswahl, Beseitigung von Verunreinigungen und von kontaminierten Materialen, Verdichtung [R3] c) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen d) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. e) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrizen dass es durch ein thermophiles Stadium sich entwickelt und führt zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf nicht weniger als 90 Tage betragen einschließlich einer Phase von beschleunigte Biooxidation währenddessen wird eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt durch Drehen und/oder Belüftung, gefolgt von einer Akkumulationsphase. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einer begrenzten Umgebung stattfinden, auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhältlich, zur Eindämmung von Staub und Gerüchen deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Abreißsensysteme gewährleistet sein muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall von landwirtschaftlichen Kulturen (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) behandeln; solche Anlagen müssen auf jeden Fall die Eindämmung von Staub gewährleisten, während der eventuellen Zerkleinerungsphase. Matrixspeicherphasen, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Hinterlegung des Endprodukts müssen auf wasserdichten Oberflächen auftreten, ausgestattet mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammelsystemen, zur Reinigung geschickt werden oder im Kompostierungszyklus wiederverwendet werden. Für Anlagen, die nur Sägemehl, Holzspäne, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall), diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t der Abfällen haben. | a) Papier, Pappe und Karton in den üblicherweise vertriebenen Formen; b) Sekundärrohstoffe für die Papierindustrie, die die Normenanforderungen UNI-EN 643 erfüllen; c) Fehlen von Verunreinigungen wie Metallen, Sand und Baumaterialien, synthetische Materialien, geklebte Papier und Karton, Glas, Papiere aus synthetischen Fasern, Textilien, Holz, pflanzliches Pergament und Pergamen sowie andere Fremdmaterialien, max 1% als Gesamtsumme; Kohlepapier und Wachspapier, abwesende bituminöse Papiere; Formaldehyd nicht höher als 0,1% im Gewicht; Phenol nicht höher als 0,1% im Gewicht; PCB + PCT |
WST_00576 | 150102: Kunststoffverpackung | feste Siedlungsabfälle | getrennte Sammlung von festen Siedlungsabfällen; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle nach der Trennung der zur stofflichen Verwertung bestimmten homogenen Fraktionen durch getrennte Sammlung; EBS | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00577 | 150103: Holzverpackung | nicht imprägnierte Holzabfälle und feste Siedlungsabfälle | Herstellung von nicht imprägnierten Holzprodukten, Verpackungen, nicht imprägniertem Holz (Kästen, pallets), getrennte Sammlung von festen Siedlungsabfällen, mechanische Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle nach der Trennung der zur stofflichen Verwertung bestimmten homogenen Fraktionen durch getrennte Sammlung; EBS. Der Abfall darf nicht aus einer Verarbeitung stammen, die chemische Behandlungen erfordert. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrizen dass es durch ein thermophiles Stadium sich entwickelt und führt zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf nicht weniger als 90 Tage betragen einschließlich einer Phase von beschleunigte Biooxidation währenddessen wird eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt durch Drehen und/oder Belüftung, gefolgt von einer Akkumulationsphase. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einer begrenzten Umgebung stattfinden, auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhältlich, zur Eindämmung von Staub und Gerüchen deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Abreißsensysteme gewährleistet sein muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall von landwirtschaftlichen Kulturen (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) behandeln; solche Anlagen müssen auf jeden Fall die Eindämmung von Staub gewährleisten, während der eventuellen Zerkleinerungsphase. Matrixspeicherphasen, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Hinterlegung des Endprodukts müssen auf wasserdichten Oberflächen auftreten, ausgestattet mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammelsystemen, zur Reinigung geschickt werden oder im Kompostierungszyklus wiederverwendet werden. Für Anlagen, die nur Sägemehl, Holzspäne, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall), diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t der Abfällen haben. c) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | d) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -Pulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. c) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00578 | 150104: Metallverpackung | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | '-' | - | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00579 | 150104: Metallverpackung | Schrott und Abfàlle von Aluminiumverpackungen und von gekoppelte Papier, Kunststoff und Metall | getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Schrott und Abfälle und Verbundverpackungen mitKunststoff und Metall | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Verbrennung bei 400-500° C zur Beseitigung von Kunststoff- und Papierfraktionen [R4] | körniges Aluminium gemäß den Regeln UNI 3950 |
WST_00580 | 150104: Metallverpackung | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen; Bearbeitung von Eisen, Gusseisen und Stahl, getrennte Sammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) metalli ferrosi o leghe nelle forme usualmente commercializzate; a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <0,1% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00581 | 150104: Metallverpackung | Abfälle aus Verpackungen, Fässer, Bleche, Leergüter, Dosen aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen und auch verzinntem Stahl | industrielle, landwirtschaftliche, kommerzielle und Dienstleistungsaktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfällen | Metallbehälter, mit ausschluss von als gefährlich gekennzeichneten Behältern gemäß dem Gesetz 29 Mai 1974, n. 256, Dekret des Präsidenten der Republik 24 November, n. 927 und folgende Änderungen und Ergänzungen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
chemisch-physikalisches Waschen zur Beseitigung gefährlicher und fremder Substanzen zum Erlangung der Metallbehältern für die Wiederverwendung, wie es ist [R4] | a) Metallbehälter zur Wiederverwendung, wie sie sind, für den ursprünglichen Gebrauch; b) frei von PCB, PCT und mit Ölen oder Materialen, die ursprünglich in Konzentrationen weniger als 5% vorhanden im Gewicht, nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230 |
WST_00582 | 150105: Verbundverpackungen | Schrott und Abfàlle von Aluminiumverpackungen und von gekoppelte Papier, Kunststoff und Metall | Papierindustrie; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten | Schrott oder Abfälle aus Aluminiumverpackungen und Verbundverpackungen mit Papier, Kunststoff und Metall | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Verbrennung bei 400-500° C zur Beseitigung von Kunststoff- und Papierfraktione | körniges Aluminium gemäß den Regeln UNI 3950 |
WST_00583 | 150105: Verbundverpackungen | Abfälle von Papier, Pappe und Karton, einschließlich polycoupled, auch von Verpackungen | produktive Aktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle, andere Sammelformen in speziellen Behältern auf privaten Oberflächen; Serviceaktivitäten; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | Abfälle aus: Altpapier aus getreente Sammlung, Abfälle von Papier und Karton, die nicht den Spezifikationen der Normen Uni-En 643 entsprechen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Papierindustrie [R3]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Papierindustrie durch Auswahl, Beseitigung von Verunreinigungen und von kontaminierten Materialen, Verdichtung [R3] c) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen d) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Papier, Pappe und Karton in den üblicherweise vertriebenen Formen; b) Sekundärrohstoffe für die Papierindustrie, die die Normenanforderungen UNI-EN 643 erfüllen; c) Fehlen von Verunreinigungen wie Metallen, Sand und Baumaterialien, synthetische Materialien, geklebte Papier und Karton, Glas, Papiere aus synthetischen Fasern, Textilien, Holz, pflanzliches Pergament und Pergamen sowie andere Fremdmaterialien, max 1% als Gesamtsumme; Kohlepapier und Wachspapier, abwesende bituminöse Papiere; Formaldehyd nicht höher als 0,1% im Gewicht; Phenol nicht höher als 0,1% im Gewicht; PCB + PCT |
WST_00584 | 150106: Verpackungen aus gemischten Materialien | Schrott und Abfàlle von Aluminiumverpackungen und von gekoppelte Papier, Kunststoff und Metall | Papierindustrie; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten | Schrott oder Abfälle aus Aluminiumverpackungen und Verbundverpackungen mit Papier, Kunststoff und Metall | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Verbrennung bei 400-500° C zur Beseitigung von Kunststoff- und Papierfraktione | körniges Aluminium gemäß den Regeln UNI 3950 |
WST_00585 | 150106: Verpackungen aus gemischten Materialien | Abfälle von Papier, Pappe und Karton, einschließlich polycoupled, auch von Verpackungen | produktive Aktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle, andere Sammelformen in speziellen Behältern auf privaten Oberflächen; Serviceaktivitäten; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | Abfälle aus: Altpapier aus getreente Sammlung, Abfälle von Papier und Karton, die nicht den Spezifikationen der Normen Uni-En 643 entsprechen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Papierindustrie [R3]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Papierindustrie durch Auswahl, Beseitigung von Verunreinigungen und von kontaminierten Materialen, Verdichtung [R3] c) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen d) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Papier, Pappe und Karton in den üblicherweise vertriebenen Formen; b) Sekundärrohstoffe für die Papierindustrie, die die Normenanforderungen UNI-EN 643 erfüllen; c) Fehlen von Verunreinigungen wie Metallen, Sand und Baumaterialien, synthetische Materialien, geklebte Papier und Karton, Glas, Papiere aus synthetischen Fasern, Textilien, Holz, pflanzliches Pergament und Pergamen sowie andere Fremdmaterialien, max 1% als Gesamtsumme; Kohlepapier und Wachspapier, abwesende bituminöse Papiere; Formaldehyd nicht höher als 0,1% im Gewicht; Phenol nicht höher als 0,1% im Gewicht; PCB + PCT |
WST_00586 | 150107: Glasverpackung | Verpackungen, Altglas und andere Abfälle und Glassplitter, einschließlich solcher aus der medizinischen und veterinärmedizinischen Forschung; Glasschrott | getrennte Sammlung in speziellen Behältern und / oder anderen getrennten Sammlungen; Auswahl aus feste Siedlungabfällen; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; Autoverschrottung gemäß dem Gesetzesdekret 5 febbraio 1997 n. 22 und folgende Änderungen und Ergänzungen zugelassen; krankenhausbereich mit Glassammlung aus den Aktivitäten von Prävention, Diagnose und medizinische, tierärztliche und biologische Betreuung sowie verwandte Forschungsaktivitäten, nicht von infektiösen Stationen und Notaufnahmen kommen. | Altglas mit Ausnahme von Glas aus Kathodenstrahlröhren von Entladungslampen und anderen Gläsern, die durch radioaktive Stoffe verunreinigt sind, und als gefährlich gekennzeichnete Behälter gemäß dem Gesetz vom 29. Mai 1974, Nr. 256, Dekret des Präsidenten der Republik am 24. November 1981, Nr. 927 und spätere Änderungen und Ergänzungen; nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret vom 17. März 1995, n. 230; Glasbehälter für Arzneimittel, Speisen und Getränke, Infusionslösungen ohne Kanülen und / oder Nadeln sowie Zubehör für die Verabreichung, (unter Ausschluss der Behälter von Lösungen, die in antiblastischen Therapien verwendet werden und/oder durch biologisches Material kontaminiert sind), nicht radioaktiv gemäß Gesetzesdekret vom 17. März 1995, n. 230 | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Glasindustrie [R5]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Glasindustrie durch manuelles Sortieren, Sieben, Zerkleinern und/oder Mahlen, Trennen magnetischer Metalle, Entfernen leichter Materialien, automatisches Trennen nichtmagnetischer Metalle, automatisches Trennen von lichtundurchlässigen Körpern, um fertig gekochten Glasschrott zu erhalten; c) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Bauindustrie, zur Bildung von Böschungen und Straßenfundamenten, Füllungen und zum Nachfüllen, als Isolier- und Trägerschicht für Rohre, Rohrleitungen und ebene Straßenbeläge sowie als Drainagematerial durch manuelles Sortieren, Sieben, Zerkleinern und / oder Schleifen, Trennen magnetischer Metalle, Entfernen von leichten Materialien, automatische Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatische Trennung von lichtundurchlässigen Körpern, Analyse des Schwermetallgehalts und Überprüfung der Grenzen des Transfertests, der an dem Abfall als solcher gemäß dem Verfahren in Anhang 3 dieses Beschlusses durchgeführt wurde [R5]. | a) Glasartefakte; b) Sekundärrohstoffe, die den von der Handelskammer Rom und Mailand festgelegten Produktspezifikationen für die Glasherstellung entsprechen, Glaspapier und Schleifmittel in den üblichen Formen; c) Sekundärrohstoffe für die Bauindustrie; d) ofenfertiger Glasschrott mit folgenden Eigenschaften: Pb <0,3 ppm auf dem Eluat, das gemäß den im Ministerialerlass 21/3/73 angegebenen Kriterien durchgeführt wurde "Hygienische Regelung von Verpackungen, Behältern und Geräten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Kontakt zu kommen" und spätere Änderungen und Ergänzungen (Ergänzung G.U. n. 104 von 20 April 1973); für gemischten, gebrauchsfertigen Glasschrott: festes Material, bestehend aus Natrium-Calcium-Glasschrott mit Korngröße >3 mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,02%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle <0,01%, organische Materialien <0,1%, andere Gläser 0,5%, Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (3mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,01%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle 0,01% (0,003% für Klarglasschrott), organische Materialien <0,1%, andere Gläser <0,5% (4% für Klarglasschrott), Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (<3mm) <5% [R5] |
WST_00587 | 150109: Textilverpackung | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00588 | 150110 *: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch diese Stoffe verunreinigt sind | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00589 | 150111 *: Metallverpackungen mit Matrices s Gefährliche poröse Polituren (z. B. Asbest), einschließlich leerer Druckbehälter | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00590 | 150202 *: Mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Absorbentien, Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter, nicht anders angegeben), Lappen und Schutzkleidung | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00591 | 150203: Absorbentien, Filtermaterial, Lumpen und Schutzkleidung, ausgenommen die unter 15 02 02 genannten | Windel und Aufsaugabfälle | Produktionsaktivitäten | Abfälle aus Zellulosefaser, Polyethylenfolie und Zellulosewatte | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Papierindustrie [R3]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Papierindustrie durch Auswahl, Beseitigung von Verunreinigungen und von kontaminierten Materialen, Verdichtung [R3] | a) Papier, Pappe und Karton in den üblicherweise vertriebenen Formen; b) Sekundärrohstoffe für die Papierindustrie, die die Normenanforderungen UNI-EN 643 erfüllen; c) Fehlen von Verunreinigungen wie Metallen, Sand und Baumaterialien, synthetische Materialien, geklebte Papier und Karton, Glas, Papiere aus synthetischen Fasern, Textilien, Holz, pflanzliches Pergament und Pergamen sowie andere Fremdmaterialien, max 1% als Gesamtsumme; Kohlepapier und Wachspapier, abwesende bituminöse Papiere; Formaldehyd nicht höher als 0,1% im Gewicht; Phenol nicht höher als 0,1% im Gewicht; PCB + PCT |
WST_00592 | 150203: Absorbentien, Filtermaterial, Lumpen und Schutzkleidung, ausgenommen die unter 15 02 02 genannten | Reinigungen von Edelmetallindustrien | Reinigung, örtliche Instandhaltung, Maschinen und Anlagen der edelmetallverarbeitenden Industrie | Abfälle ähnlich wie Siedlungsabfälle (Overalls, Reinigungslappen, Papierfraktionen, Hauspulver und Schrott von Edelmetallen, Holzsägen, Schleifmittel zum Reinigen, Luftansaugkreisfilter, Schlämme aus der Filtration von Waschwasser), die von 0,1% bis 10% von Edelmetallen und anderen Eisenmetallen und nicht löslich Cu 0,1-100 g/Kg, Sb | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Verbrennungsbehandlung und Mahlen der Asche; eventuelle hydrometallurgische Extraktionverfahren [R4] | Edelmetalle und reines Kupfer in den üblicherweise vertriebenen Formen |
WST_00593 | 160103: Reifen außer Betrieb | Assimilierbare Siedlungsabfälle, fester Stadtmüll oder Sonderabfälle mit Ausnahme der Fraktionen, die aus der getrennten Sammlung stammen | getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle und ähnlichen mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | fester städtischer Abfall und ähnliches nach Abtrennung der homogenen Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird; CDR | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00594 | 160104 *: Fahrzeuge außer Betrieb | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00595 | 160106: Fahrzeuge außer Betrieb, die keine Flüssigkeiten oder anderen gefährlichen Komponenten enthalten | Teile von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und dergleichen, die aus Sicherheitsvorgängen resultieren gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekret vom 5. Februar 1997, n. 22 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen und des Gesetzesdekret vom 24. Juni 2003, n. 209, und ohne Reifen und verwendbare Kunststoffteile; Teile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den asbestfreien Landtransport und aus autorisierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren gemäß Art. 28 des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. | autorisierte Sammelstellen gemäß ai sensi des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen, des Gesetzesdekrets 24 Juni 2003, n. 209 und des Gesetzes 27 März 1992, n. 257 und nachfolgende Durchführungsbestimmungen, wenn die fahrbare Fahrzeuge ursprünglich Asbest enthält. | Regenerierte Teile für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Batterien, von Flüssigkeiten, anderen Komponenten und gefährlichen Stoffen, sowie Reifen und rückstellbare Kunststoffteile; Teile von mobilen Fahrzeugen für den Straßentransport auf Straße und Schiene und Seeverkehrsmittel, frei von Asbest und anderen gefährlichen Bestandteilen, wie sie im Ursprung vorhanden sind, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Ölen, Kältemitteln | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Einstellung in die Reserve [R13] mit Zerkleinerung oder Zerschneiden um sie der Verwertung in metallurgischen Anlagen zu unterziehen [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] mit Trennung wiederverwendbarer Komponenten, Auswahl der rückgewinnbaren Metallfraktionen, die dem Rückgewinnungsvorgang in der metallurgischen Industrie unterzogen werden sollen [R4] | a) Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Bestandteile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den Landtransport (Radachsen, Räder, ecc.) für den ursprünglichen Zweck verwendbar; Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00596 | 160107 *: Ölfilter | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00597 | 160108 *: Komponenten, die Quecksilber enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00598 | 160109 *: Komponenten, die PCB enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00599 | 160110 *: Explosive Komponenten (z. B. Airbags) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | '-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00600 | 160111 *: Bremsbeläge, die Asbest enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
'-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00601 | 160112: Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00602 | 160113 *: Bremsflüssigkeiten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00603 | 160114 *: Frostschutzmittel mit gefährlichen Stoffen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00604 | 160115l: Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00605 | 160116: Tanks für Flüssiggas | Teile von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und dergleichen, die aus Sicherheitsvorgängen resultieren gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekret vom 5. Februar 1997, n. 22 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen und des Gesetzesdekret vom 24. Juni 2003, n. 209, und ohne Reifen und verwendbare Kunststoffteile; Teile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den asbestfreien Landtransport und aus autorisierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren gemäß Art. 28 des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. | autorisierte Sammelstellen gemäß ai sensi des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen, des Gesetzesdekrets 24 Juni 2003, n. 209 und des Gesetzes 27 März 1992, n. 257 und nachfolgende Durchführungsbestimmungen, wenn die fahrbare Fahrzeuge ursprünglich Asbest enthält. | Regenerierte Teile für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Batterien, von Flüssigkeiten, anderen Komponenten und gefährlichen Stoffen, sowie Reifen und rückstellbare Kunststoffteile; Teile von mobilen Fahrzeugen für den Straßentransport auf Straße und Schiene und Seeverkehrsmittel, frei von Asbest und anderen gefährlichen Bestandteilen, wie sie im Ursprung vorhanden sind, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Ölen, Kältemitteln | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Einstellung in die Reserve [R13] mit Zerkleinerung oder Zerschneiden um sie der Verwertung in metallurgischen Anlagen zu unterziehen [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] mit Trennung wiederverwendbarer Komponenten, Auswahl der rückgewinnbaren Metallfraktionen, die dem Rückgewinnungsvorgang in der metallurgischen Industrie unterzogen werden sollen [R4] | a) Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Bestandteile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den Landtransport (Radachsen, Räder, ecc.) für den ursprünglichen Zweck verwendbar; Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00606 | 160117: Eisenmetalle | Teile von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und dergleichen, die aus Sicherheitsvorgängen resultieren gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekret vom 5. Februar 1997, n. 22 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen und des Gesetzesdekret vom 24. Juni 2003, n. 209, und ohne Reifen und verwendbare Kunststoffteile; Teile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den asbestfreien Landtransport und aus autorisierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren gemäß Art. 28 des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. | autorisierte Sammelstellen gemäß ai sensi des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen, des Gesetzesdekrets 24 Juni 2003, n. 209 und des Gesetzes 27 März 1992, n. 257 und nachfolgende Durchführungsbestimmungen, wenn die fahrbare Fahrzeuge ursprünglich Asbest enthält. | Regenerierte Teile für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Batterien, von Flüssigkeiten, anderen Komponenten und gefährlichen Stoffen, sowie Reifen und rückstellbare Kunststoffteile; Teile von mobilen Fahrzeugen für den Straßentransport auf Straße und Schiene und Seeverkehrsmittel, frei von Asbest und anderen gefährlichen Bestandteilen, wie sie im Ursprung vorhanden sind, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Ölen, Kältemitteln | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) Einstellung in die Reserve [R13] mit Zerkleinerung oder Zerschneiden um sie der Verwertung in metallurgischen Anlagen zu unterziehen [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] mit Trennung wiederverwendbarer Komponenten, Auswahl der rückgewinnbaren Metallfraktionen, die dem Rückgewinnungsvorgang in der metallurgischen Industrie unterzogen werden sollen [R4] | a) Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Bestandteile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den Landtransport (Radachsen, Räder, ecc.) für den ursprünglichen Zweck verwendbar; Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00607 | 160118: Nichteisenmetalle | Teile von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und dergleichen, die aus Sicherheitsvorgängen resultieren gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekret vom 5. Februar 1997, n. 22 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen und des Gesetzesdekret vom 24. Juni 2003, n. 209, und ohne Reifen und verwendbare Kunststoffteile; Teile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den asbestfreien Landtransport und aus autorisierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren gemäß Art. 28 des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. | autorisierte Sammelstellen gemäß ai sensi des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen, des Gesetzesdekrets 24 Juni 2003, n. 209 und des Gesetzes 27 März 1992, n. 257 und nachfolgende Durchführungsbestimmungen, wenn die fahrbare Fahrzeuge ursprünglich Asbest enthält. | Regenerierte Teile für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Batterien, von Flüssigkeiten, anderen Komponenten und gefährlichen Stoffen, sowie Reifen und rückstellbare Kunststoffteile; Teile von mobilen Fahrzeugen für den Straßentransport auf Straße und Schiene und Seeverkehrsmittel, frei von Asbest und anderen gefährlichen Bestandteilen, wie sie im Ursprung vorhanden sind, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Ölen, Kältemitteln | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) Einstellung in die Reserve [R13] mit Zerkleinerung oder Zerschneiden um sie der Verwertung in metallurgischen Anlagen zu unterziehen [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] mit Trennung wiederverwendbarer Komponenten, Auswahl der rückgewinnbaren Metallfraktionen, die dem Rückgewinnungsvorgang in der metallurgischen Industrie unterzogen werden sollen [R4] | a) Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Bestandteile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den Landtransport (Radachsen, Räder, ecc.) für den ursprünglichen Zweck verwendbar; Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00608 | 160119: Kunststoff | Assimilierbare Siedlungsabfälle, fester Stadtmüll oder Sonderabfälle mit Ausnahme der Fraktionen, die aus der getrennten Sammlung stammen | getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle und ähnlichen mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | fester städtischer Abfall und ähnliches nach Abtrennung der homogenen Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird; CDR | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00609 | 160120: Glas | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00610 | 160121 *: Gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter den Punkten 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 erwähnt werden | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00611 | 160122: Komponenten nicht anders angegeben | Teile von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anhängern und dergleichen, die aus Sicherheitsvorgängen resultieren gemäß Artikel 46 des Gesetzesdekret vom 5. Februar 1997, n. 22 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen und des Gesetzesdekret vom 24. Juni 2003, n. 209, und ohne Reifen und verwendbare Kunststoffteile; Teile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den asbestfreien Landtransport und aus autorisierten Sicherheitsmaßnahmen resultieren gemäß Art. 28 des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. | autorisierte Sammelstellen gemäß ai sensi des Gesetzesdekrets 5 Februar 1997, n. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen, des Gesetzesdekrets 24 Juni 2003, n. 209 und des Gesetzes 27 März 1992, n. 257 und nachfolgende Durchführungsbestimmungen, wenn die fahrbare Fahrzeuge ursprünglich Asbest enthält. | Regenerierte Teile für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Batterien, von Flüssigkeiten, anderen Komponenten und gefährlichen Stoffen, sowie Reifen und rückstellbare Kunststoffteile; Teile von mobilen Fahrzeugen für den Straßentransport auf Straße und Schiene und Seeverkehrsmittel, frei von Asbest und anderen gefährlichen Bestandteilen, wie sie im Ursprung vorhanden sind, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Ölen, Kältemitteln | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Einstellung in die Reserve [R13] mit Zerkleinerung oder Zerschneiden um sie der Verwertung in metallurgischen Anlagen zu unterziehen [R4]; b) Einstellung in die Reserve [R13] mit Trennung wiederverwendbarer Komponenten, Auswahl der rückgewinnbaren Metallfraktionen, die dem Rückgewinnungsvorgang in der metallurgischen Industrie unterzogen werden sollen [R4] | a) Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Bestandteile drehbarer mobiler Fahrzeuge für den Landtransport (Radachsen, Räder, ecc.) für den ursprünglichen Zweck verwendbar; Metalle oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00612 | 160199: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00613 | 160209 *: Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00614 | 160210 *: Gerät außer Betrieb, das PCBs enthält oder diese kontaminiert, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00615 | 160211 *: Gerät außer Betrieb, enthält Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00616 | 160212 *: Gerät außer Betrieb, das Asbest in freien Fasern enthält | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | '-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00617 | 160213 *: Altgeräte, die gefährliche Bestandteile (2) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter den Punkten 16 02 09 und 16 02 12 aufgeführt sind | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00618 | 160214: Gerät außer Betrieb, mit Ausnahme derjenigen, die unter den Punkten 16 02 09 bis 16 02 13 erwähnt werden | Elektrischer und elektronischer Schrott, enthaltend und nicht aus Edelmetallen | Industrie für elektronische Bauelemente; Bau, Installation und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, andere Wiederverwendungsaktivitäten; kommerzielle, industrielle und Dienstleistungsaktivitäten | Gegenstände unterschiedlicher Größe, ausgenommen Kathodenstrahlröhren, bestehend aus Teilen aus synthetischen Harzen, Glas oder Porzellan und zusammengesetzten Metallen, einige mit Edelmetallen wie Ag 0,05-15%, Au 0,002- 5%, Pt bis 0,2%, Pd bis 0,5% und enthaltend Cu bis 50%, Pb bis 5%, Ni bis 10%, Zn bis 5%, Fe bis 80%, Messing und Bronze bis 15%, Cr <5%, Cd <0,006% | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Trennung von edelmetallhaltigen Komponenten; Pyrobbehandlung, Mahlen und Schmelzen der Asche, hydrometallurgische Raffination [R4]; b) Mahlen und Körnung der Gummi- und Kunststofffraktion und Wiederverwendung in der Kunststoffindustrie [R3] | a) Edelmetalle und andere Eisen- und Nichteisenmetalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Kunststoff- und Gummiprodukte in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00619 | 160215 *: Gefährliche Komponenten von verschlissenen Geräten entfernt | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00620 | 160216: Bei alten Geräten wurden andere Bauteile als die unter 16 02 15 genannten entfernt | Elektrischer und elektronischer Schrott, enthaltend und nicht aus Edelmetallen; Kabelbruchstück mit bedecktem Aluminiumleiter | Industrie für elektronische Bauelemente; Bau, Installation und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, andere Wiederverwendungsaktivitäten; kommerzielle, industrielle und Dienstleistungsaktivitäten; Industrieabfälle oder Abbruch und Instandhaltung von Stromleitungen, Telekommunikationsgeräten und elektrischen, elektrischen und elektronischen Geräten | Gegenstände unterschiedlicher Größe, ausgenommen Kathodenstrahlröhren, bestehend aus Teilen aus synthetischen Harzen, Glas oder Porzellan und zusammengesetzten Metallen, einige mit Edelmetallen wie Ag 0,05-15%, Au 0,002-5%, Pt bis 0,2%, Pd bis 0,5% und enthaltend Cu bis 50%, Pb bis 5%, Ni bis 10%, Zn bis 5%, Fe bis 80%, Messing und Bronze bis 15%, Cr <5%, Cd <0,006; Drähte oder Kabel oder Geflechte aus reinem Aluminium oder Legierungen, die mit thermoplastischen Materialien, Elastomeren, mit Öl oder Stoff imprägniertem Papier bedeckt sind bis 50%, Blei bis 55% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Trennung von edelmetallhaltigen Komponenten; Pyrobbehandlung, Mahlen und Schmelzen der Asche, hydrometallurgische Raffination [R4]; b) Mahlen und Körnung der Gummi- und Kunststofffraktion und Wiederverwendung in der Kunststoffindustrie [R3] c) Einstellung in die Reserve [R13] mit mechanischer Bearbeitung (Blechschere, Zerkleinerung, magnetische Trennung, Vibrosichtung und densimetrische Trennung) zum Entfernen der Abdeckung, Mahlen und Körnung von Gummi- und Kunststofffraktionen, Körnung der Metallfraktion zur Wiederverwendung in der metallurgischen Industrie [R4] e Rückgewinnung der Kunststofffraktion in der Kunststoffindustrie [R3]; d) Pyrobehandlung zum Entfernen der Abdeckung und anschließende Wiederverwertung in der metallurgischen Industrie [R4] | a) Edelmetalle und andere Eisen- und Nichteisenmetalle (einschließlich Al und Pb) in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Kunststoff- und Gummiprodukte in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00621 | 160303 *: Anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00622 | 160304: Anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00623 | 160305 *: Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00624 | 160306: Organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00625 | 160401 *: Munition von Abfällen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00626 | 160402 *: Feuerwerk von Abfällen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00627 | 160403 *: Andere Sprengstoffe | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00628 | 160504 *: Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen), die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00629 | 160505: Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00630 | 160506 *: Laborchemikalien, die gefährliche Stoffe enthalten oder daraus bestehen, einschließlich Mischungen von Laborchemikalien | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00631 | 160507 *: Anorganische Abfallchemikalien, die gefährliche Stoffe enthalten oder daraus bestehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00632 | 160508 *: Organische Abfallchemikalien, die gefährliche Stoffe enthalten oder daraus bestehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00633 | 160509: Andere Chemikalien als die unter den Positionen 16 05 06, 16 05 07 und 16 05 08 | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00634 | 160601 *: Bleibatterien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | - | - |
WST_00635 | 160602 *: Nickel-Cadmium-Batterien | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | - | - |
WST_00636 | 160603 *: Batterien, die Quecksilber enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | - | - |
WST_00637 | 160604: Alkalibatterien (außer 16 06 03) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00638 | 160605: Sonstige Batterien und Akkumulatoren | verbrauchte Silberoxid-Batterien | getrennte Sammlung und zweckgerichtete Sammlungen | Stahlhülle mit Oxiden und/oder Silbersalzen über 1%, Zn <9% und Ni <55% | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen mit Trennung der Hülle, Fusion oder chemische oder hydrometallurgische Extraktion[R4] | Stahl, Silber in Form von Barren |
WST_00639 | 160606 *: Elektrolyte von Batterien und Akkus, separat zu sammeln | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00640 | 160708 *: ölhaltige Abfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00641 | 160709 *: Abfälle, die andere gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00642 | 160799: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00643 | 160801: Erschöpfte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) | erschöpfte Katalysatoren auf Basis von: Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, Au, Ag, etc. auf inertem Kohlenstoffträger, Alluminiumoxid, Silikate, Zeolith, Calciumcarbonat, Bariumsulfat, Feuerfestmaterial, etc. Waschen und Deaktivieren aus Sicherheitsgründen; verbrauchte Auspuffrohre , die Edelmetalle enthalten | aus der chemischen, petrochemischen, erdöl- und pharmazeutischen Industrie; Automobilindustrie; Fahrzeugabbruchaktivitäten gemäß dem Gesetzesdekret 5 Februar 1997, n. 22 zugelassen; Reparatur und Austausch von Fahrzeugen im Einsatz | a) Die Katalysatoren können in homogener, inhomogener oder schlammiger fester Form vorliegen, Edelmetalle in einer Konzentration zwischen 0,03 und 10% und chemischer Abfall unterschiedlicher Natur; insbesondere: die Quantität gefährlicher Stoffe gemäß Dm 12 Juli 1990, Anh. 1, Tab. A1, Klassen I und II, muss kleiner sein als 100 ppm; muss frei von PCB, PCT, PCDD sein und frei von besonders hoher Toxizität und kumulativen Substanzen sein gemäß tab. A2 Anh. 1 von Dm 12 Juli 1990 b) Stahlhülle mit inertem Träger Pt, Pd und Rh | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrobehalndlung; hydrometallurgisches Verfahren der Extraktion auf nassem Wege, oder gleichwertig, der Metalle in der Asche enthalten [R4] [R8]; b) Katalysatoröffnung; Monolith-Extraktion, Mahlen und Wiederverwendung der Edelmetallen, und der Hülle aus Stahl für Eisenmetallgießereien [R4] [R8] | reine Edelmetalle; Eisenmetalle und Legierungen in üblicherweise vermarktete Formen |
WST_00644 | 160802 *: Erschöpfte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle (3) oder gefährliche Übergangsmetallverbindungen enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00645 | 160803: Erschöpfte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder Übergangsmetallverbindungen enthalten, nicht anders angegeben | erschöpfte Katalysatoren auf Basis von: Nickel, Nickeloxid, Nickel/Molybdän, Nickel Raney, Molybdän, Cobalt, Cobalt/Molybdän, Manganoxid, Kupfer, Eisen, Zink/Eisen, Siliciumaluminate, zum Waschen und Deaktivierung aus Sicherheitsgründen unterzogen | aus der chemischen, petrochemischen, Öl-, Pharma- und Lebensmittelindustrie | a) Die Katalysatoren können in homogener, inhomogener oder schlammiger fester Form vorliegen, chemische Abfälle unterschiedlicher Art enthalten, mit Ausnahme der folgenden Elemente Verunreinigungen: PCB, PCT und PCDD und insbesondere von besonders hoher Toxizität und kumulativen Substanzen gemäß tab. A2 Anh. 1 von Dm 12 Juli 1990 | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Pyrobehalndlung; hydrometallurgisches Verfahren der Extraktion auf nassem Wege, oder gleichwertig, der Metalle in der Asche enthalten [R4] [R8] | schwammige Metalle mit hohem Reinheitsgrad |
WST_00646 | 160804: Katalysatoren, die durch katalytisches Fließcracken verbraucht werden (außer 16 08 07) | erschöpfte Katalysatoren auf Basis von: Nickel, Nickeloxid, Nickel/Molybdän, Nickel Raney, Molybdän, Cobalt, Cobalt/Molybdän, Manganoxid, Kupfer, Eisen, Zink/Eisen, Siliciumaluminate, zum Waschen und Deaktivierung aus Sicherheitsgründen unterzogen | aus der chemischen, petrochemischen, Öl-, Pharma- und Lebensmittelindustrie | a) Die Katalysatoren können in homogener, inhomogener oder schlammiger fester Form vorliegen, chemische Abfälle unterschiedlicher Art enthalten, mit Ausnahme der folgenden Elemente Verunreinigungen: PCB, PCT und PCDD und insbesondere von besonders hoher Toxizität und kumulativen Substanzen gemäß tab. A2 Anh. 1 von Dm 12 Juli 1990 | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Pyrobehalndlung; hydrometallurgisches Verfahren der Extraktion auf nassem Wege, oder gleichwertig, der Metalle in der Asche enthalten [R4] [R8] | schwammige Metalle mit hohem Reinheitsgrad |
WST_00647 | 160805 *: Erschöpfte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00648 | 160806 *: Erschöpfte Flüssigkeiten als Katalysatoren | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00649 | 160807 *: Erschöpfte Katalysatoren sind mit gefährlichen Stoffen verunreinigt | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00650 | 160901 *: Permanganate, zum Beispiel Kaliumpermanganat | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00651 | 160902 *: Chromate, beispielsweise Kaliumchrom, Kalium- oder Natriumdichromat | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00652 | 160903 *: Peroxide, zum Beispiel Wasserstoffperoxid | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00653 | 160904 *: Oxidierende Stoffe, soweit nicht anders angegeben | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00654 | 161001 *: Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00655 | 161002: Wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00656 | 161003 *: Wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00657 | 161004: Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00658 | 161101 *: Feuerfeste Materialien und Materialien auf Beschichtungsbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00659 | 161102: Beschichtungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen | Abfälle aus feuerfesten Stoffen, Schmelztiegeln und Schmelzöfen aus Edelmetallen | Fusion und Bearbeiten von Edelmetallen | feuerfeste Materialien, gebrauchte Tiegel und Glasschlacke auf der Basis von Silikaten, Boraten, Carbonaten und Oxiden, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd,) in Konzentration zwischen 0.1 und 10% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Sichtung und pyrometallurgische oder hydrometallurgische Behandlung [R4] | Edelmetalle und Kupfer in Form von Barren |
WST_00660 | 161103 *: Andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00661 | 161104: Andere Überzüge und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen | Abfälle aus feuerfesten Stoffen, Schmelztiegeln und Schmelzöfen aus Edelmetallen | Fusion und Bearbeiten von Edelmetallen | feuerfeste Materialien, gebrauchte Tiegel und Glasschlacke auf der Basis von Silikaten, Boraten, Carbonaten und Oxiden, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd,) in Konzentration zwischen 0.1 und 10% | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Mahlen, Sichtung und pyrometallurgische oder hydrometallurgische Behandlung [R4] | Edelmetalle und Kupfer in Form von Barren |
WST_00662 | 161105 *: Feuerfeste Auskleidungen und Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00663 | 161106: Feuerfeste Beschichtungen und nichtmetallurgische Werkstoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00664 | 170101: Zement | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00665 | 170102: Ziegel | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00666 | 170103: Fliesen und Keramik | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00667 | 170106 *: Getrennte Gemische oder Fraktionen von Zement, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00668 | 170107: Gemische oder separate Fraktionen von Zement, Ziegeln, Fliesen und Keramik, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00669 | 170201: Holz | assimilierbare Siedlungsabfälle | getrennte Sammlung von festen Siedlungsabfällen; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle nach der Trennung der zur stofflichen Verwertung bestimmten homogenen Fraktionen durch getrennte Sammlung; EBS | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00670 | 170202: Glas | Verpackungen, Altglas und andere Abfälle und Glassplitter, Glasschrott, Glasfaserabfälle; | getrennte Sammlung in speziellen Behältern und/oder anderen getrennten Sammlungen; Auswahl aus feste Siedlungabfällen; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; Autoverschrottung gemäß dem Gesetzesdekret 5 febbraio 1997 n. 22 und folgende Änderungen und Ergänzungen zugelassen; selektive Sammlung von Produktions- und Dienstleistungsaktivitäten (Abbruch von Gebäuden) | Altglas mit Ausnahme von Glas aus Kathodenstrahlröhren von Entladungslampen und anderen Gläsern, die mit radioaktiven Substanzen verunreinigt sind und der als gefährlich gekennzeichneten Behältern gemäß Gesetz 29 Mai 1974, n. 256, Dekret des Präsidenten der Republik 24 November 1981, n. 927 und spätere Änderungen und Ergänzungen; nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230; gewöhnliches Glas in Fasern | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte wiederverwertung in der Glasindustrie [R5]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Glasindustrie durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körpern, um gebrauchsfertigen Glasschrott zu erhalten; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohstoffen für das Bauwesen, für die Herstellung Straßenfundamenten, Füllung, als Isolier- und Trägerschicht für Rohre, Rohrleitungen und sogar Straßenbeläge und als Drainagematerial, durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körper, Analyse des Gehalts an Schwermetallen und Überprüfung der Grenzwerte für die Übertragung der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Dekrets [R5]. | a) Glasartefakte; b) Sekundärrohstoffe gemäß den festgelegten Produktspezifikationen von CCIAA von Roma und Milano bestimmt für die Herstellung von Glas, Glaspapier und Schleifmitteln in den üblicherweise vertriebenen Formen; c) Sekundärrohstoffe für die Bauindustrie; d) ofenfertiger Glasschrott mit folgenden Eigenschaften: Pb <0,3 ppm auf dem Eluat, durchgeführt gemäß den Dm 21/3/73 "Hygienische Regulierung von Verpackungen, Behältern und Geräten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Berührung zu kommen" und spätere Änderungen und Ergänzungen (Zuschlag G.U. n. 104 del 20 aprile 1973); für gemischten, gebrauchsfertigen Glasschrott: festes Material, bestehend aus Natrium-Calcium-Glasschrott mit Korngröße >3 mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,02%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle <0,01%, organische Materialien <0,1%, andere Gläser 0,5%, Feuchtigkeit <3% im Gewicht, unter Siebfraktion (3mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,01%, agnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle 0,01% (0,003% für Klarglasschrott), organische Materialien <0,1%, andere Gläser <0,5% (4% für Klarglasschrott), Feuchtigkeit <3% im Gewicht, unter Siebfraktion (<3mm) <5% [R5] |
WST_00671 | 170203: Kunststoff | assimilierbare Siedlungsabfälle | getrennte Sammlung von festen Siedlungsabfällen; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle nach der Trennung der zur stofflichen Verwertung bestimmten homogenen Fraktionen durch getrennte Sammlung; EBS | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Herstellung von Pyrolyse- und Vergasungsgasen b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00672 | 170204 *: Glas, Kunststoff und Holz, das gefährliche oder davon kontaminierte Stoffe enthält | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00673 | 170301 *: Steinkohlenteer enthaltende bituminöse Gemische | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00674 | 170302: Bitumenmischungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00675 | 170303 *: Kohleteer und teerhaltige Produkte | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00676 | 170401: Kupfer, Bronze, Messing | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00677 | 170402: Aluminium | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen; Kabelbruchstück mit bedeckten Aluminiumleiter | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivitäten; Industrieabfälle oder Abbruch und Instandhaltung von Stromleitungen, Telekommunikationsgeräten und elektrischen, elektrischen und elektronischen Geräten | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4]; d) Einstellung in die Reserve [R13] mit mechanischer Bearbeitung (Scheren, Zerkleinern, Magnetseparation, Vibrosichtung) und densimetrische Trennung) durch Entfernen der Beschichtung, Mahlen und Granulieren des Kautschuks und der Fraktion Kunststoff, Granulierung der Metallfraktion zur Wiedergewinnung in der metallurgischen Industrie [R4] e Rückgewinnung der Kunststofffraktion in der Kunststoffindustrie [R3]; e) Pyrotreatment zur Entfernung der Beschichtung und anschließende Rückgewinnung in der metallurgischen Industrie [R4] | a) Metalle (inbegriffen Al und Pb) oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie unter Einhaltung der Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00678 | 170403: Blei | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00679 | 170404: Zink | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Metalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00680 | 170405: Eisen und Stahl | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00681 | 170406: Zinn | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00682 | 170407: gemischte Metalle | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; NE-Metallverarbeitung; getrennte Abfallsammlung; Abfallsortier- oder Verbrennungsanlagen; Abrissaktivität | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00683 | 170409 *: Mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Metallabfälle | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00684 | 170410 *: Kabel, imprägniert mit Öl, Kohlenteer oder anderen gefährlichen Stoffen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00685 | 170411: Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter Punkt 17 04 10 fallen | Kabelbruchstück mit bedeckten Aluminiumleiter | Industrieabfälle oder Abbruch und Instandhaltung von Stromleitungen, Telekommunikationsgeräten und elektrischen, elektrischen und elektronischen Geräten | Drähte oder Kabel oder Geflechte aus reinem Aluminium oder einer Legierung, die mit thermoplastischen Materialien, Elastomeren, mit Öl oder Stoff imprägniertem Papier bis zu 50%, Blei bis zu 55% bedeckt ist | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Einstellung in die Reserve [R13] mit mechanischer Bearbeitung (Blechschere, Zerkleinerung, magnetische Trennung, Vibrosichtung und densimetrische Trennung) zum Entfernen der Abdeckung, Mahlen und Körnung von Gummi- und Kunststofffraktionen, Körnung der Metallfraktion zur Wiederverwendung in der metallurgischen Industrie [R4] und Rückgewinnung der Kunststofffraktion in der Kunststoffindustrie [R3]; b) Pyrobehandlung zum Entfernen der Abdeckung und anschließende Wiederverwertung in der metallurgischen Industrie [R4] | Aluminium und Blei in den üblicherweise vermarkteten Formen, Kunststoff- und Gummiprodukte in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00686 | 170503 *: Erde und Gestein, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00687 | 170504: Land und Gesteine ??mit Ausnahme derjenigen, die unter Nummer 17 05 03 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00688 | 170505 *: Baggerschlamm, der gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00689 | 170506: Baggerschlamm mit Ausnahme des unter Punkt 17 05 05 genannten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00690 | 170507 *: Kies für Eisenbahnschotter, der gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00691 | 170508: Kies für Eisenbahnschotter, der nicht unter Punkt 17 05 07 genannt ist | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00692 | 170601 *: Asbesthaltiges Isoliermaterial | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | '-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00693 | 170603 *: Andere Dämmstoffe, die gefährliche Stoffe enthalten oder daraus bestehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00694 | 170604: Isolierstoffe mit Ausnahme derjenigen, die in den Punkten 17 06 01 und 17 06 03 erwähnt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00695 | 170605 *: Asbesthaltige Baustoffe | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | '-' | D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00696 | 170801 *: Baustoffe auf Gipsbasis, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00697 | 170802: Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00698 | 170901 *: Quecksilberhaltige Abfälle aus Bau- und Entsorgungsaktivitäten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00699 | 170902 *: Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-basierte Dichtstoffe, PCB-basierte Harzböden, glashaltige wasserfeste Elemente mit PCBs, PCB-haltige Kondensatoren) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
'-' | D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00700 | 170903 *: Andere Abfälle aus Bau- und Abrissarbeiten (einschließlich gemischter Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00701 | 170904: Gemischte Abfälle von Bau- und Entsorgungsaktivitäten mit Ausnahme derjenigen, die unter den Punkten 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 aufgeführt sind | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00702 | 180101: Schneiden von Objekten (außer 18 01 03) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00703 | 180102: Anatomische Teile und Organe einschließlich Plasmabeutel und Blutspeicher (außer 18 01 03) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00704 | 180103 *: Abfälle, die durch besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen gesammelt und entsorgt werden müssen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00705 | 180104: Abfälle, die nicht mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen gegen Infektionen (z. B. Bandagen, Gussteile, Betttücher, Einwegbekleidung, Damenbinden) gesammelt und beseitigt werden dürfen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00706 | 180106 *: Gefährliche Chemikalien oder Stoffe, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00707 | 180107: Chemische Stoffe mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00708 | 180108 *: Zytostatika und Zytostatika | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00709 | 180109: Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00710 | 180110 *: Amalgamabfälle, die durch zahnärztliche Behandlungen entstehen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00711 | 180201: Schneiden von Objekten (außer 18 02 02) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00712 | 180202 *: Abfälle, die durch besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen aufgefangen und entsorgt werden müssen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) | - | - | - |
WST_00713 | 180203: Abfälle, die nicht mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen gegen Infektionen gesammelt und beseitigt werden dürfen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00714 | 180205 *: Chemische Stoffe, die gefährlich sind oder gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00715 | 180206: Andere Chemikalien als die unter 18 02 05 genannten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00716 | 180207 *: Zytostatika und Zytostatika | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00717 | 180208: Arzneimittel, mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00718 | 190102: Aus schwerer Asche gewonnene Eisenmaterialien | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00719 | 190105 *: Filtrationsrückstände, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00720 | 190106 *: Wässrige flüssige Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen und anderen wässrigen flüssigen Abfällen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00721 | 190107 *: Feste Abfälle, die bei der Behandlung von Dämpfen entstehen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00722 | 190110 *: Aktivkohle zur Behandlung von Dämpfen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00723 | 190111 *: Schwere Asche und Schlacke mit gefährlichen Stoffen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00724 | 190112: Schwere Asche und Schlacke mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00725 | 190113 *: Asche, die gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00726 | 190114: Leichte Asche mit Ausnahme derjenigen, die in 19 01 13 erwähnt sind | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00727 | 190115 *: Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00728 | 190116: Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00729 | 190117 *: Abfälle der Poli Olisi, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00730 | 190118: Abfälle aus Pir Olisi mit Ausnahme derjenigen, die in 19 01 17 erwähnt wurden | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00731 | 190119: Sande von Wirbelschichtreaktoren | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00732 | 190199: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00733 | 190203: Vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus ungefährlichen Abfällen bestehen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00734 | 190204 *: Vorgemischte Abfälle, die mindestens einen gefährlichen Abfall enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00735 | 190205 *: Schlamm, der durch chemisch-physikalische Behandlungen mit gefährlichen Stoffen erzeugt wird | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00736 | 190206: Schlämme aus chemisch-physikalischen Behandlungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00737 | 190207 *: Durch Trennverfahren hergestellte Öle und Konzentrate | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00738 | 190208 *: Flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00739 | 190209 *: Feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00740 | 190210: Brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter den Punkten 19 02 08 und 19 02 09 erwähnt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00741 | 190211 *: Andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00742 | 190299: Abfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00743 | 190304 *: Als gefährlich eingestufte Abfälle, teilweise (5) stabilisiert | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00744 | 190305: Stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00745 | 190306 *: Als gefährlich eingestufte, verfestigte Abfälle | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00746 | 190307: Verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00747 | 190401: verglaster Abfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00748 | 190402 *: Leichte Asche und andere Abfälle aus der Behandlung von Dämpfen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00749 | 190403 *: Nicht verglaste feste Phase | - | - | - | 1: Festes Polvirulent | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00750 | 190403 *: Nicht verglaste feste Phase | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00751 | 190404: Wässrige flüssige Abfälle, die aus dem temperierten verglasten Abfall entstehen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00752 | 190501: Ein Teil des städtischen und ähnlichen Abfalls, der nicht zum Kompostieren bestimmt ist | fester Siedlungabfälle oder nicht gefährlicher Sondermüll mit Ausnahme der aus der differenzierte Sammlung stammenden Fraktionen | Sammlung von feste Siedlungsabfälle, endgültige Sammlung von Sondermüll und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle und ähnliches nach Trennung der Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | CDR gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00753 | 190502: Teil von nicht kompostiertem Tier- und Pflanzenabfall | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00754 | 190503: Kompost außerhalb der Spezifikation | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00755 | 190599: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00756 | 190603: Durch anaerobe Behandlung von Siedlungsabfällen anfallende Flüssigkeiten | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00757 | 190604: Verdautes Produkt aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) | D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00758 | 190605: Durch anaerobe Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Abfällen hergestellte Flüssigkeiten | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00759 | 190606: Verdautes Produkt aus der anaeroben Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Abfällen | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00760 | 190699: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00761 | 190702 *: Deponiesickerwasser mit gefährlichen Stoffen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00762 | 190703: Deponiesickerwasser, außer dem in 19 07 02 genannten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00763 | 190801: Screening von Rückständen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00764 | 190802: Abfälle zur Beseitigung von Sand | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00765 | 190805: Schlamm, der durch die Behandlung von kommunalem Abwasser entsteht | Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | Die Schlamme muss Eigenschaften gemäß Anhang IB des Gesetzesdekrets 27 Januar 1992, n. 99 haben; kann maximal verwendet werden 35% auf die Trockensubstanz bei der Herstellung der Ausgangsmischung. Dieser Prozentsatz kann auf 50% erhöht werden für Schlämme aus Kläranlagen in der Lebensmittelindustrie. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00766 | 190806 *: Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00767 | 190807 *: Lösungen und Schlamm zur Regeneration von Ionenaustauscherharzen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00768 | 190808 *: Abfälle, die von Membransystemen stammen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00769 | 190809: Mischungen von Ölen und Fetten, die durch Öl / Wasser-Trennung hergestellt werden und nur Speiseöle und -fette enthalten | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00770 | 190810 *: Mischungen von Ölen und Fetten, die durch Öl / Wasser-Abtrennung hergestellt werden, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen | - | - | - | 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00771 | 190811 *: Schlamm, der durch die biologische Behandlung von Industrieabwässern entsteht, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00772 | 190812: Schlämme aus der biologischen Behandlung von Industrieabwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen | Reinigung von Edelmetallindustrien, Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Reinigung, Unterhaltsarbeit der Räumlichkeiten, Machinen und Anlagen von Edelmetallverarbeitende Industrie, Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | assimilierte Abfälle ähnlich wie Siedlungsabfälle (Overalls, Reinigungslappen, Papierfraktionen, Hauspulver und Schrott von Edelmetallen, Holzsägen, Schleifmittel zum Reinigen, Luftansaugkreisfilter, Schlämme aus der Filtration von Waschwasser), die von 0,1% bis 10% von Edelmetallen und anderen Eisenmetallen und nicht löslich Cu 0,1-100 g/Kg, Sb | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrobehandlung und Mahlen der Aschen; eventueller hydrometallurgischer Extraktionsverfahren [R4] b) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | a) Edelmetalle und reines Kupfer in den üblicherweise vermarkteten Formen b) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00773 | 190813 *: Schlämme, die gefährliche Stoffe enthalten, die bei der Behandlung industrieller Abwässer anfallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00774 | 190814: Schlämme aus anderen industriellen Abwasserbehandlungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen | Reinigung von Edelmetallindustrien, Klärschlamm, Klärschlamm aus der Lebensmittelindustrie | Reinigung, Unterhaltsarbeit der Räumlichkeiten, Machinen und Anlagen von Edelmetallverarbeitende Industrie, Kläranlagen, Kläranlagen für die Lebensmittelindustrie | assimilierte Abfälle ähnlich wie Siedlungsabfälle (Overalls, Reinigungslappen, Papierfraktionen, Hauspulver und Schrott von Edelmetallen, Holzsägen, Schleifmittel zum Reinigen, Luftansaugkreisfilter, Schlämme aus der Filtration von Waschwasser), die von 0,1% bis 10% von Edelmetallen und anderen Eisenmetallen und nicht löslich Cu 0,1-100 g/Kg, Sb | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrobehandlung und Mahlen der Aschen; eventueller hydrometallurgischer Extraktionsverfahren [R4] b) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | a) Edelmetalle und reines Kupfer in den üblicherweise vermarkteten Formen b) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00775 | 190899: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00776 | 190901: Feste Abfälle, die durch Primärfiltration und Siebverfahren erzeugt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00777 | 190902: Schlamm, der durch Wasseraufbereitungsverfahren erzeugt wird | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00778 | 190903: Schlamm, der durch die Dekarbonisierungsprozesse erzeugt wird | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00779 | 190904: Aktivkohle ausverkauft | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00780 | 190905: Ionenaustauscherharze gesättigt oder verbraucht | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00781 | 190906: Lösungen und Schlamm zur Regeneration von Ionenaustauscherharzen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00782 | 190999: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00783 | 191001: Abfälle von Eisen und Stahl | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | - | - |
WST_00784 | 191002: Abfall von Nichteisenmetallen | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00785 | 191003 *: Flusen - leichte Fraktion und Pulver, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00786 | 191004: Flusen - leichte Fraktion und Staub, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00787 | 191005 *: Andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00788 | 191006: Andere als die in 19 10 05 genannten Fraktionen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00789 | 191101 *: Erschöpfte Tonfilter | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00790 | 191102 *: Säureteer | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00791 | 191103 *: Wässrige flüssige Abfälle | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00792 | 191104 *: Abfälle aus der Kraftstoffreinigung durch Basen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00793 | 191105 *: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00794 | 191106: Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00795 | 191107 *: Abfälle aus der Rauchgasreinigung | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00796 | 191199: Sonst nichts anderes angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00797 | 191201: Papier und Pappe | fester Siedlungabfälle oder nicht gefährlicher Sondermüll mit Ausnahme der aus der differenzierte Sammlung stammenden Fraktionen | Sammlung von feste Siedlungsabfälle, endgültige Sammlung von Sondermüll und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle und ähnliches nach Trennung der Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | CDR gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00798 | 191202: Eisenmetalle | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00799 | 191203: NE-Metalle | Schrott und Abfàlle von Aluminiumverpackungen und von gekoppelte Papier, Kunststoff und Metall | Papierindustrie; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten | Schrott oder Abfälle aus Aluminiumverpackungen und Verbundverpackungen mit Papier, Kunststoff und Metall | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | Mahlen, Verbrennung bei 400-500° C zur Beseitigung von Kunststoff- und Papierfraktione [R4] | körniges Aluminium gemäß den Regeln UNI 3950 |
WST_00800 | 191203: NE-Metalle | NE-Metallabfälle oder deren Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Abfälle von NE-Metallen oder deren Legierungen, einschließlich Abfälle und Abfälle von Stäben, Profilen, Blechen, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolie, blankem Elektrolysekupfer, Messingschrott, Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Bleischrott und Abfällen und Neusilber, Verpackungen, Fässer, leere Milch und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und sogar Dosenstahl; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00801 | 191204: Kunststoff und Gummi | fester Siedlungabfälle oder nicht gefährlicher Sondermüll mit Ausnahme der aus der differenzierte Sammlung stammenden Fraktionen | Sammlung von feste Siedlungsabfälle, endgültige Sammlung von Sondermüll und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle und ähnliches nach Trennung der Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird. | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | CDR gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00802 | 191205: Glas | Verpackungen, Altglas und andere Abfälle und Glassplitter, Glasschrott, Glasfaserabfälle; | getrennte Sammlung in speziellen Behältern und/oder anderen getrennten Sammlungen; Auswahl aus feste Siedlungabfällen; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; Autoverschrottung gemäß dem Gesetzesdekret 5 febbraio 1997 n. 22 und folgende Änderungen und Ergänzungen zugelassen | Altglas mit Ausnahme von Glas aus Kathodenstrahlröhren von Entladungslampen und anderen Gläsern, die mit radioaktiven Substanzen verunreinigt sind und der als gefährlich gekennzeichneten Behältern gemäß Gesetz 29 Mai 1974, n. 256, Dekret des Präsidenten der Republik 24 November 1981, n. 927 und spätere Änderungen und Ergänzungen; nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230 | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte wiederverwertung in der Glasindustrie [R5]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Glasindustrie durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körpern, um gebrauchsfertigen Glasschrott zu erhalten; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohstoffen für das Bauwesen, für die Herstellung Straßenfundamenten, Füllung, als Isolier- und Trägerschicht für Rohre, Rohrleitungen und sogar Straßenbeläge und als Drainagematerial, durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körper, Analyse des Gehalts an Schwermetallen und Überprüfung der Grenzwerte für die Übertragung der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Dekrets [R5]. | a) Glasartefakte; b) Sekundärrohstoffe, die den von der Handelskammer Rom und Mailand festgelegten Produktspezifikationen für die Glasherstellung entsprechen, Glaspapier und Schleifmittel in den üblichen Formen; c) Sekundärrohstoffe für die Bauindustrie; d) ofenfertiger Glasschrott mit folgenden Eigenschaften: Pb <0,3 ppm auf dem Eluat, das gemäß den im Ministerialerlass 21/3/73 angegebenen Kriterien durchgeführt wurde "Hygienische Regelung von Verpackungen, Behältern und Geräten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Kontakt zu kommen" und spätere Änderungen und Ergänzungen (Ergänzung G.U. n. 104 von 20 April 1973); für gemischten, gebrauchsfertigen Glasschrott: festes Material, bestehend aus Natrium-Calcium-Glasschrott mit Korngröße >3 mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,02%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle <0,01%, organische Materialien <0,1%, andere Gläser 0,5%, Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (3mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,01%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle 0,01% (0,003% für Klarglasschrott), organische Materialien <0,1%, andere Gläser <0,5% (4% für Klarglasschrott), Feuchtigkeit <3% im Gewicht, Siebfraktion (<3mm) <5% [R5] |
WST_00803 | 191206 *: Holz, das gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00804 | 191207: Holz außer dem in 19 12 06 genannten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00805 | 191208: Textilerzeugnisse | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00806 | 191209: Mineralien (z. B. Sand, Gesteine) | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00807 | 191210: Brennbarer Abfall (Abfallbrennstoff) | fester Siedlungsabfall und assimilierbare Abfälle mit Ausnahme homogener Fraktionen, die aus der getrennten Sammlung stammen; Brennstoffe aus Abfällen (EBS) | Sammlung von Siedlungsabfällen und assimilierbaren Abfällen, oder EBS-Produktionsanlagen | fester Siedlungsbbfall und assimilierbare Abfälle nach Trennung der homogenen Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird; EBS | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrolyse- und Vergasungsgasproduktion [R3]. Die Phasen des Empfangs und der Lagerung von festen Siedlungabfällen und assimilierten Abfällen oder EBS müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden. Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung mit den besten verfügbaren Technologien und mit geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 ausgestattet sein. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. Das abgeleitete Gas muss behandelt werden, um den Gehalt an HCl, H2S, NH3 und Staub zu reduzieren. Die Pyrolyseanlage darf keine Emissionen in die Atmosphäre haben. Die Verwendung von Gas unterliegt in jedem Fall den in den Artikeln 31 und 33 des Gesetzesdekrets vom 5. Februar 1997 genannten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00808 | 191211 *: Andere Abfälle (einschließlich gemischter Materialien) aus der mechanischen Abfallbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00809 | 191212: Andere Abfälle (einschließlich gemischte Materialien) aus der Behandlung mechanischer Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen | fester Siedlungabfälle oder nicht gefährlicher Sondermüll mit Ausnahme der aus der differenzierte Sammlung stammenden Fraktionen | Sammlung von feste Siedlungsabfälle, endgültige Sammlung von Sondermüll und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen | feste Siedlungsabfälle und ähnliches nach Trennung der Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird. | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | CDR gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00810 | 191301 *: Feste Abfälle aus Landgewinnungsverfahren, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00811 | 191302: Feste Abfälle, die bei der Landgewinnung anders als in Position 19 13 01 erzeugt werden | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00812 | 191303 *: Schlamm, der bei der Landgewinnung mit gefährlichen Stoffen entsteht | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00813 | 191304: Schlämme aus Maßnahmen zur Landgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00814 | 191305 *: Schlamm, der bei Grundwasseraufbereitungsmaßnahmen entsteht, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00815 | 191306: Schlämme aus der Grundwassersanierung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00816 | 191307 *: Wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate, die durch Grundwasseraufbereitungsmaßnahmen hergestellt werden, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00817 | 191308: Wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate, die durch Grundwasseraufbereitung erzeugt werden | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00818 | 200101: Papier und Pappe | Abfälle von Papier, Pappe und Karto, einschließlich polycoupled, auch von Verpackungen | produktive Aktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfälle, andere Sammelformen in speziellen Behältern auf privaten Oberflächen; Serviceaktivitäten; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | Abfälle aus: Altpapier aus der getrennten Sammlung, Abfälle von Papier und Karton die die Spezifikationen der Regeln Uni-En 643 nicht erfüllen. Der Abfall darf nicht aus Papier und Karton zu besonderen Zwecken bestehen, behandelt oder mit chemischen Produkten beschichtet, andere als den normalerweise in der Papiermischung verwendeten (Durchschreibepapier, Thermokopier, gekoppelt, multigekopplet, Teerpapiere, etc.) | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte Wiederverwendung in der Papierindustrie [R3]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Papierindustrie durch Auswahl, Beseitigung von Verunreinigungen und von kontaminierten Materialen, Verdichtung [R3] c) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrizen dass es durch ein thermophiles Stadium sich entwickelt und führt zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf nicht weniger als 90 Tage betragen einschließlich einer Phase von beschleunigte Biooxidation währenddessen wird eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt durch Drehen und/oder Belüftung, gefolgt von einer Akkumulationsphase. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einer begrenzten Umgebung stattfinden, auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhältlich, zur Eindämmung von Staub und Gerüchen deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Abreißsensysteme gewährleistet sein muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall von landwirtschaftlichen Kulturen (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) behandeln; solche Anlagen müssen auf jeden Fall die Eindämmung von Staub gewährleisten, während der eventuellen Zerkleinerungsphase. Matrixspeicherphasen, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Hinterlegung des Endprodukts müssen auf wasserdichten Oberflächen auftreten, ausgestattet mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammelsystemen, zur Reinigung geschickt werden oder im Kompostierungszyklus wiederverwendet werden. Für Anlagen, die nur Sägemehl, Holzspäne, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Unterhaltsarbeit von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall), diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t der Abfällen haben. | Fehlen von Verunreinigungen wie Metallen, Sand und Baumaterialien, synthetische Materialien, geklebte Papier und Karton, Glas, Papiere aus synthetischen Fasern, Textilien, Holz, pflanzliches Pergament und Pergamen sowie andere Fremdmaterialien, max 1% als Gesamtsumme; Kohlepapier und Wachspapier, abwesende bituminöse Papiere; Formaldehyd nicht höher als 0,1% im Gewicht; Phenol nicht höher als 0,1% im Gewicht; PCB + PCT |
WST_00819 | 200102: Glas | Verpackungen, Altglas und andere Abfälle und Glassplitter, Glasschrott, Glasfaserabfälle; | getrennte Sammlung in speziellen Behältern und/oder anderen getrennten Sammlungen; Auswahl aus feste Siedlungabfällen; Industrie-, Handels- und Dienstleistungsaktivitäten; Autoverschrottung gemäß dem Gesetzesdekret 5 febbraio 1997 n. 22 und folgende Änderungen und Ergänzungen zugelassen; selektive Sammlung von Produktions- und Dienstleistungsaktivitäten (Abbruch von Gebäuden) | Altglas mit Ausnahme von Glas aus Kathodenstrahlröhren von Entladungslampen und anderen Gläsern, die mit radioaktiven Substanzen verunreinigt sind und der als gefährlich gekennzeichneten Behältern gemäß Gesetz 29 Mai 1974, n. 256, Dekret des Präsidenten der Republik 24 November 1981, n. 927 und spätere Änderungen und Ergänzungen; nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230; gewöhnliches Glas in Fasern | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) direkte wiederverwertung in der Glasindustrie [R5]; b) Einstellung in die Reserve [R13] zur Herstellung von Sekundärrohstoffen für die Glasindustrie durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körpern, um gebrauchsfertigen Glasschrott zu erhalten; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohstoffen für das Bauwesen, für die Herstellung Straßenfundamenten, Füllung, als Isolier- und Trägerschicht für Rohre, Rohrleitungen und sogar Straßenbeläge und als Drainagematerial, durch manuelles Sortieren, Sichtung, Zerkleinerung und/oder Mahlen, Trennung von magnetischen Metallen, Entfernen von leichten Materialien, automatisches Trennung von nichtmagnetischen Metallen, automatisches Trennung von lichtundurchlässigen Körper, Analyse des Gehalts an Schwermetallen und Überprüfung der Grenzwerte für die Übertragung der Abfälle als solche gemäß der Methode in Anhang 3 dieses Dekrets [R5]. | a) Glasartefakte; b) Sekundärrohstoffe gemäß den festgelegten Produktspezifikationen von CCIAA von Roma und Milano bestimmt für die Herstellung von Glas, Glaspapier und Schleifmitteln in den üblicherweise vertriebenen Formen; c) Sekundärrohstoffe für die Bauindustrie; d) ofenfertiger Glasschrott mit folgenden Eigenschaften: Pb <0,3 ppm auf dem Eluat, durchgeführt gemäß den Dm 21/3/73 "Hygienische Regulierung von Verpackungen, Behältern und Geräten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder Stoffen für den persönlichen Gebrauch in Berührung zu kommen" und spätere Änderungen und Ergänzungen (Zuschlag G.U. n. 104 del 20 aprile 1973); für gemischten, gebrauchsfertigen Glasschrott: festes Material, bestehend aus Natrium-Calcium-Glasschrott mit Korngröße >3 mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,02%, magnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle <0,01%, organische Materialien <0,1%, andere Gläser 0,5%, Feuchtigkeit <3% im Gewicht, unter Siebfraktion (3mm, Keramik und Porzellan <0,01%, Steine <0,01%, agnetische Metalle <0,002%, unmagnetische Metalle 0,01% (0,003% für Klarglasschrott), organische Materialien <0,1%, andere Gläser <0,5% (4% für Klarglasschrott), Feuchtigkeit <3% im Gewicht, unter Siebfraktion (<3mm) <5% [R5] |
WST_00820 | 200108: Biologisch abbaubarer Abfall von Küchen und Kantinen | organischer Anteil des separaten gesammelten festen Siedlungsabfalls | nasse Fraktion, die aus der getrennten Sammlung von festen Siedlungsabfällen stammt | nasse Fraktion aus der Sammlung von Siedlungsabfall abgetrennt, frei von gefährlichen Abfällen | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00821 | 200110: Kleidung | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00822 | 200111: Textilerzeugnisse | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00823 | 200113 *: Lösungsmittel | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00824 | 200114 *: Säuren | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00825 | 200115 *: Alkalische Substanzen | - | - | - | 4: flüssig | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00826 | 200117 *: Photochemische Produkte | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00827 | 200119 *: Pestizide | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00828 | 200121 *: Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
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WST_00829 | 200123 *: Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00830 | 200125: Speiseöle und -fette | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R9: Regeneration oder andere Wiederverwendung von Ölen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00831 | 200126 *: Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00832 | 200127 *: Farben, Tinten, Klebstoffe und Harze, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00833 | 200128: Farben, Tinten, Klebstoffe und Harze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00834 | 200129 *: Waschmittel, die gefährliche Stoffe enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00835 | 200130: Waschmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00836 | 200131 *: Zytostatika und Zytostatika | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00837 | 200132: Andere als die unter 20 01 31 genannten Arzneimittel | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
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WST_00838 | 200133 *: Batterien und Akkumulatoren der Positionen 16 06 01, 16 06 02 und 16 06 03 sowie Batterien und Akkumulatoren, die diese Batterien enthalten | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | - | - |
WST_00839 | 200134: Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen | verbrauchte Silberoxid-Batterien | getrennte Sammlung und zweckgerichtete Sammlungen | Stahlhülle mit Oxiden und/oder Silbersalzen über 1%, Zn <9% und Ni <55% | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | Mahlen mit Trennung der Hülle, Fusion oder chemische oder hydrometallurgische Extraktion[R4] | Stahl, Silber in Form von Barren |
WST_00840 | 200135 *: Elektrische und elektronische Endgeräte, außer den unter 20 01 21 und 20 01 23 genannten, die gefährliche Bestandteile enthalten (6) | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | - | - |
WST_00841 | 200136: Elektrische und elektronische Geräte am Lebensende, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen | Elektrischer und elektronischer Schrott, enthaltend und nicht aus Edelmetallen | Industrie für elektronische Bauelemente; Bau, Installation und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, andere Wiederverwendungsaktivitäten; kommerzielle, industrielle und Dienstleistungsaktivitäten | Gegenstände unterschiedlicher Größe, ausgenommen Kathodenstrahlröhren, bestehend aus Teilen aus synthetischen Harzen, Glas oder Porzellan und zusammengesetzten Metallen, einige mit Edelmetallen wie Ag 0,05-15%, Au 0,002-5%, Pt bis 0,2%, Pd bis 0,5% und enthaltend Cu bis 50%, Pb bis 5%, Ni bis 10%, Zn bis 5%, Fe bis 80%, Messing und Bronze bis 15%, Cr <5%, Cd <0,006% | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Trennung von edelmetallhaltigen Komponenten; Pyrobbehandlung, Mahlen und Schmelzen der Asche, hydrometallurgische Raffination [R4]; b) Mahlen und Körnung der Gummi- und Kunststofffraktion und Wiederverwendung in der Kunststoffindustrie [R3] | a) Edelmetalle und andere Eisen- und Nichteisenmetalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) Kunststoff- und Gummiprodukte in den üblicherweise vermarkteten Formen. |
WST_00842 | 200137 *: Holz, das gefährliche Stoffe enthält | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00843 | 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37 | nicht imprägnierte Holzabfälle | Der Abfall darf nicht aus der Verarbeitung stammen, die chemische Behandlungen erfordert | Der Abfall darf nicht aus der Verarbeitung stammen, die chemische Behandlungen erfordert | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. | Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. |
WST_00844 | 200139: Kunststoff | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00845 | 200140: Metall | Abfälle aus Eisen, Stahl und Gusseisen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten | Eisenabfäalle, aus Stahl, Gusseisen und ihre Legierungen auch aus Werkstattschrott, Schrott in loser Schüttung, verzinkter Schrott, Feinblech, Abfallmaterialen der Stahl- und Gusseisenverarbeitung, Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] | a) Eisenmetalle und Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Eisensalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen CECA, AISI, CAEF und UNI; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00846 | 200140: Metall | Abfälle von Nichteisenmetallen (einschließlich den kostbaren) und ihre Legierungen | Industrielle Aktivitäten, Bastelaktivitäten, landwirtschaftliche, kommerzielle Aktivitäten, Serviceaktivitäten; Verarbeitung von Nichteisenmetallen; getrennte Sammlung; Abfall Auswahl- oder Verbrennunganlage; Abrissaktivitäten; Dentallabors, galvanische; | Abfälle von Nichteisenmetallen oder ihre Legierungen, auch aus Schrott und Abfallmaterialen von Stangen, Profile, Bleche, Aluminiumstreifen, Aluminiumfolien, reines elektrolytisches Kupfer,Messingschrott, Schrott und Abfallmaterialen von Nickel, Cupronickel, Bronze, Zink, Blei und Neusilber, leere Verpackungen, Fässer, Bleche und Dosen aus Eisen- und Nichteisenmetallen und auch verzinnter Stahl ; PCB und PCT | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | a) direkte Wiederverwertung in metallurgischen Anlagen durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4]; b) direkte Wiederverwertung in der chemischen Industrie [R4]; c) Einstellung in die Reserve [R13] für die Herstellung von Sekundärrohrstoffe für die Metallindustrie durch mögliche Auswahl, trockene oder Nassbehandlung für die Beseitigung von Fremdstoffe [R4] d) metallurgische Fusion [R4] | a) Produkte aus Hartmetallen und Metalle Metalle (einschließlich den kostbaren) oder Legierungen in den üblicherweise vermarkteten Formen; b) anorganische Kupfersalze in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Sekundärrohstoff für die metallurgische Industrie, in Übereinstimmung mit den Spezifikationen UNI und EURO; d) Öle und Fette <2% im Gewicht; PCB und PCT |
WST_00847 | 200140: Metall | Abfälle aus Verpackungen, Fässer, Bleche, Leergüter, Dosen aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen und auch verzinntem Stahl | Industrielle, landwirtschaftliche, kommerzielle und Dienstleistungsaktivitäten; getrennte Sammlung von Siedlungsabfällen | Metallbehälter, mit ausschluss von als gefährlich gekennzeichneten Behältern gemäß dem Gesetz 29 Mai 1974, n. 256, Dekret des Präsidenten der Republik 24 November, n. 927 und folgende Änderungen und Ergänzungen, frei von PCB, PCT und mit Ölen oder Materialien, die ursprünglich in Konzentrationen von weniger als 5 Gew .-% enthalten waren, nicht radioaktiv gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret vom 17. März 1995, n. 230 | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | chemisch-physikalisches Waschen zur Beseitigung gefährlicher und fremder Substanzen zum Erlangung der Metallbehältern für die Wiederverwendung, wie es ist [R4] | a) Metallbehälter zur Wiederverwendung, wie sie sind, für den ursprünglichen Gebrauch; b) frei von PCB, PCT und mit Ölen oder Materialen, die ursprünglich in Konzentrationen weniger als 5% vorhanden im Gewicht, nicht radioaktiv gemäß dem Gesetzesdekret 17 März 1995, n. 230 |
WST_00848 | 200140: Metall | Metall- und Plastik-, Elektrisch und Elektronischschrott, die Edelmetalle enthalten (Au, Ag, Pt, Pd, Rh, Ru, Ir, ecc.) | Elektroplattierungsverfahren oder Unterstützungsprozesse der Katalyse von Edelmetallen, Schmuck, Dentallegierungen, Zieheisen für Glas, chemische Laboratorien und Luftfahrtindustrie; Industrie für elektronische Bauelemente; Bau, Installation und Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, andere Wiederverwendungsaktivitäten; kommerzielle, industrielle und Dienstleistungsaktivitäten | Metall- und Plastikkernleiterplatte, Abfallstoffe und Schrott von Edelmetallen, die mehr als 0,1% von Edelmetall enthalten; Gegenstände unterschiedlicher Größe, ausgenommen Kathodenstrahlröhren, bestehend aus Teilen aus synthetischen Harzen, Glas oder Porzellan und zusammengesetzten Metallen, einige mit Edelmetallen wie Ag 0,05-15%, Au 0,002-5%, Pt bis 0,2%, Pd bis 0,5% und enthaltend Cu bis 50%, Pb bis 5%, Ni bis 10%, Zn bis 5%, Fe bis 80%, Messing und Bronze bis 15%, Cr <5%, Cd <0,006% | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 4: flüssig |
R4: Recycling von Metallen oder Metallverbindungen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
- | a) Auflösung durch chemische Fällung und Kalzinierung, pyrometallurgische Extraktion, hydrometallurgische Raffination [R4]; b) Trennung von edelmetallhaltigen Bauteilen; Pyrobehandlung, Mahlen und Schmelzen von Asche, Hydrometallurgische Raffination [R4]; c) Mahlen und Körnung von Gummi- und Kunststofffraktionen sowie Rückgewinnung in der Kunststoffindustrie [R3] | a) Edelmetalle (Au, Ag, Pt, Pd, Rh) und reines Kupfer in Form von Barren; b) Edelmetalle und andere Eisen- und Nichteisenmetalle in den üblicherweise vermarkteten Formen; c) Kunststoff- und Gummiprodukte in den üblicherweise vermarkteten Formen |
WST_00849 | 200141: Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen und Schornsteinen | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00850 | 200199: Andere Fraktionen nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00851 | 200201: Biologisch abbaubarer Abfall | Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Ziergrün | Erhaltung von Ziergrün | Die Abfälle müssen ausschließlich aus der Holzcellulose-Fraktion bestehen, die aus der Erhaltung des Ziergrüns stammt, mit Ausnahme des Materials, das vom Straßenkehrer stammt | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00852 | 200202: Erde und Fels | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00853 | 200203: Sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle | fester Siedlungsabfall und assimilierbare Abfälle mit Ausnahme homogener Fraktionen, die aus der getrennten Sammlung stammen; Brennstoffe aus Abfällen (EBS) | Sammlung von Siedlungsabfällen und assimilierbaren Abfällen, oder EBS-Produktionsanlagen; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | fester Siedlungsbbfall und assimilierbare Abfälle nach Trennung der homogenen Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird; EBS | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R10: Ausbreitung auf Boden zu Gunsten der Landwirtschaft R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Pyrolyse- und Vergasungsgasproduktion [R3]. Die Phasen des Empfangs und der Lagerung von festen Siedlungabfällen und assimilierten Abfällen oder EBS müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden. Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung mit den besten verfügbaren Technologien und mit geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 ausgestattet sein. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. Das abgeleitete Gas muss behandelt werden, um den Gehalt an HCl, H2S, NH3 und Staub zu reduzieren. Die Pyrolyseanlage darf keine Emissionen in die Atmosphäre haben. Die Verwendung von Gas unterliegt in jedem Fall den in den Artikeln 31 und 33 des Gesetzesdekrets vom 5. Februar 1997 genannten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00854 | 200301: Nicht differenzierter Siedlungsabfall | fester Siedlungsabfall und assimilierbare Abfälle mit Ausnahme homogener Fraktionen, die aus der getrennten Sammlung stammen; Brennstoffe aus Abfällen (EBS) | Sammlung von Siedlungsabfällen und assimilierbaren Abfällen, oder EBS-Produktionsanlagen; mechanische Abfallbehandlungsanlagen | fester Siedlungsbbfall und assimilierbare Abfälle nach Trennung der homogenen Fraktionen, die zur Rückgewinnung von Material bestimmt sind, das durch getrennte Sammlung umgesetzt wird; EBS | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) | a) Pyrolyse- und Vergasungsgasproduktion [R3]. Die Phasen des Empfangs und der Lagerung von festen Siedlungabfällen und assimilierten Abfällen oder EBS müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden. Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung mit den besten verfügbaren Technologien und mit geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 ausgestattet sein. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. Das abgeleitete Gas muss behandelt werden, um den Gehalt an HCl, H2S, NH3 und Staub zu reduzieren. Die Pyrolyseanlage darf keine Emissionen in die Atmosphäre haben. Die Verwendung von Gas unterliegt in jedem Fall den in den Artikeln 31 und 33 des Gesetzesdekrets vom 5. Februar 1997 genannten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. b) Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS) nach den technischen Regeln UNI 9903-1 [R3], erhalten aus Verarbeitungszyklen die einen ausreichenden Heizwert garantieren, die Anwesenheit von metallischem Material, Gläser, inert Material, verrottbares Material, Feuchtigkeitsgehalt und gefährliche Stoffe insbesondere für die Verbrennung; Auswahl, Zerkleinern, Sichtung und/oder mechanische physikalische Behandlung (Pressung-Extrusion) sowie sämtliche Vorbehandlungen von Trocknung, Verdichtung und Pelletierung. Die Phasen von Aufnahme, Lagerung, Abfallauswahl und EBS Herstellung müssen in geschlossenen Räumen stattfinden, die Emissionspunkte in Atmosphäre muss mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeignete Systeme zur Geruchsminimierung der anderen Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 24 Mai 1988, n. 203 verwenden. Für die Pulver ist das Limit 10 mg/Nm3. Die Bereiche von Aufnahme, Lagerung, eventuell Auswahl und Herstellung von EBS, einschließlich diejenigen für Trocknung und Verdichtung des Abfalls, die einen wasserdichten Boden und Sammelsysteme für Sickerwasser haben müssen. Die Anlage muss getrennte Bereiche für die Lagerung der Fraktionen von Abfällen, die sich aus Sortiervorgängen ergeben, haben. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise a) Die Gase aus Pyrolyse und Vergasung haben Eigenschaften (trockenes Gas): -P.C.I. min: 4500kJ/Nm3 -H2S: 2 mg/Nm3 -polveriPulver: 10 mg/Nm3 -HCl: 5 mg/Nm3 -NH3: 1 mg/Nm3 b) EBS gemäß den technischen Standards UNI 9903-1 |
WST_00855 | 200302: Ablehnung der Märkte | organischer Anteil des separaten gesammelten festen Siedlungsabfalls | nasse Fraktion, die aus der getrennten Sammlung von festen Siedlungsabfällen stammt | nasse Fraktion aus der Sammlung von Siedlungsabfall abgetrennt, frei von gefährlichen Abfällen | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
a) Kompostierung durch einen Prozess der biologischen aeroben Umwandlung der Matrices, die sich durch eine thermophile Phase entwickelt und zur Stabilisierung und Humifizierung der organischen Substanz führt [R3]. Der Prozess muss so durchgeführt werden, dass er gewährleistet ist: - die Kontrolle der Mischungsverhältnisse und der chemisch-physikalischen Eigenschaften der organischen Ausgangsmatrizen; - Prozesstemperaturregelung; - eine ausreichende Sauerstoffversorgung, um die aeroben Bedingungen der Masse aufrechtzuerhalten. Die Dauer des Prozesses darf einschließlich einer beschleunigten Biooxidationsphase nicht weniger als 90 Tage betragen, dabei wird durch Drehen und / oder Belüften eine Sauerstoffversorgung der Masse sichergestellt, gefolgt von einer Reifungsphase im Klumpen. Die Temperatur muss mindestens drei Tage über 55 ° C gehalten werden. Die Matrixspeicherphase und die beschleunigte Biooxidationsphase müssen in einem geschlossenen Raum stattfinden, der auch mit Abdeckungen oder beweglichen Schotten erhalten werden kann, um Staub und Gerüche zu enthalten, deren Kontrolle durch geeignete Maßnahmen und Minderungssysteme gewährleistet werden muss; diese Bestimmungen sind nicht zwingend für Anlagen, die nur pflanzlichen Abfall aus landwirtschaftlichen Kulturen behandeln (020103: Pflanzengewebeabfälle), Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall); solche Systeme müssen jedoch während der eventuellen Zerkleinerungsphase die Eindämmung von Staub gewährleisten. Die Stufen der Matrixlagerung, der beschleunigten Biooxidation, der Nachreifung und der Lagerung des Endprodukts müssen auf versiegelten Oberflächen erfolgen, mit Entwässerungssystemen und Prozessabwassersammlung ausgestattet, zur Reinigung geschickt oder zur Wiederverwendung im Kompostierungszyklus verwendet werden. Für Systeme, die nur Sägemehl, Holzspäne, Holzsplitter, Kork behandeln (030105: Sägemehl, Rasieröl, Schneidrückstände, Holz, Spanplatten und Furnier mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen, 030101: Rinden- und Korkreste, 030301: Rinden- und Holzreste), nicht imprägnierte Holzabfälle (150103: Holzverpackung, 200138: Holz, ausgenommen das unter 20 01 37, 030101: Rinden- und Korkreste, 030199: Abfälle nicht anders angegeben) und Holzcellulose-Abfälle aus der Erhaltung von Zierpflanzen (200201: Biologisch abbaubarer Abfall) Diese Bestimmungen sind nicht verbindlich, wenn sie eine jährliche Behandlungskapazität von weniger als 1000 t Abfall aufweisen. b) Biogasproduktion[R3] durch: - anaerober Verdauungsprozess nach möglicher Trennbehandlung unerwünschter Stoffe fertiggestellt, um eine Matrix mit einem unerwünschten Gehalt an Materialien zu erhalten, der 5 Gew .-% des Materials entspricht, und das Zerkleinern. Unter anaerober Faulung versteht man den Prozess der Umwandlung der organischen Substanz in geschlossenen Reaktoren (Fermentern) unter völliger Abwesenheit von Sauerstoff (Anaerobiose) unter Bildung eines Gases, das hauptsächlich aus CH4 und CO2 (Biogas) besteht. Die Phasen der Aufnahme, Lagerung, Auswahl der organischen Fraktion und Erzeugung von Biogas müssen in einer geschlossenen Umgebung stattfinden; Die Emissionspunkte in der Atmosphäre müssen mit Systemen zur Geruchsminimierung ausgestattet sein, die die besten verfügbaren Technologien und geeigneten Anlagen zur Verringerung anderer Schadstoffe bis zu den Emissionsgrenzwerten von Dpr 203/88 verwenden. Für Pulver liegt der Grenzwert bei 10 mg / Nm3. Die Anlage muss über getrennte Bereiche verfügen, in denen Bruchteile von Abfällen, die bei Sortiervorgängen anfallen, gelagert werden können. Der Bereich der Anlage muss eingezäunt sein. | beziehungsweise: a) Kompost mit den in den Anhängen zum Gesetz angegebenen Merkmalen 19 Oktober 1984, n. 748. b) Abgeleitetes Biogas muss behandelt werden, um den Partikelgehalt zu reduzieren, HCl, H2S, NH3 und muss folgende Eigenschaften haben: Methan min. 30% vol H2S max 1.5% vol P.C.I. auf der gleichen min 12.500 kJ/Nm3; Ihre Verwendung unterliegt jedoch den in den Artikeln 31 und 33 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Februar 1997 festgelegten Verfahren. 22 und spätere Änderungen und Ergänzungen. |
WST_00856 | 200303: Rückstände der Straßenreinigung | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig |
R5: Wiederverwertung von anderen anorganischen Stoffen R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00857 | 200304: Schlamm aus Klärgruben | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff 3: schlammig 4: flüssig |
R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) | D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D8: Biologische Behandlung, soweit nicht an anderer Stelle in diesem Anhang angegeben, was zu Verbindungen oder Gemischen führt, die nach einem der Verfahren, die unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführt sind, entfernt werden nach einem der unter den Punkten D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entfernt werden (z. B. Eindampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) D9: Verbrennung an Land |
- | - |
WST_00858 | 200306: Abfälle aus der Abwasserreinigung | - | - | - | 4: flüssig | R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) | D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D9: Verbrennung an Land D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00859 | 200307: Sperrmüll | - | - | - | 2: Nicht-polvirulenter Feststoff | R1: Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel zur Energieerzeugung R3: Wiederverwertung von organischen Stoffen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierungsvorgängen und anderen biologischen Umwandlungen) R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben R13: Platzierung von Abfällen, um sie einem der unter den Punkten R1 bis R12 angegebenen Vorgänge zu unterwerfen (ausgenommen vorübergehende Lagerung vor der Sammlung an dem Ort, an dem sie erzeugt werden) |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00860 | 200399: Siedlungsabfälle nicht anders angegeben | - | - | - | 1: Festes Polvirulent 2: Nicht-polvirulenter Feststoff |
R12: Abfallaustausch, um sie einer der in R1 bis R11 angegebenen Vorgänge zu übergeben 'R13 ' |
D1: Ablagerung auf oder in der Erde (zB Deponie) D13: Vorbereitende Rekonditionierung vor einer der in den Punkten D1 bis D13 genannten Operationen D14: vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) D15: Vorläufige Hinterlegung vor einem der unter den Punkten D1 bis D14 genannten Vorgänge (außer der vorübergehenden Lagerung vor der Abholung an dem Ort, an dem sie hergestellt werden) |
- | - |
WST_00861 | 010310 *: Rote Schlämme aus der Herstellung von Aluminiumoxid, die gefährliche Stoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen. (Neuer CER-Code) | - | - | - | 3: schlammig | - | - | - | - |
WST_00862 | 160307 *: Metallisches Quecksilber (neuer CER-Code) | - | - | - | 4: flüssig | - | - | - | - |
WST_00863 | 190308 *: Teilweise stabilisiertes Quecksilber (neuer CER-Code) | - | - | - | 4: flüssig | - | - | - | - |